Der Regierungsbezirk Freiburg besteht seit der Bildung des Südweststaates Baden-Württemberg im Jahr 1952. Seine Behörde, das Regierungspräsidium, ist seit diesem Zeitpunkt im wesentlichen für das Gebiet des ehemaligen Bundeslandes Baden (Hauptstadt Freiburg) zuständig, das nach dem Zweiten Weltkrieg aus der französischenBesatzungszone hervorgegangen war.
Der Verwaltungsbezirk hieß daher zunächst Regierungsbezirk Südbaden. Bei der Gebietsreform, die zum 1. Januar1973 in Kraft trat, wurde der Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsdiums Freiburg um die Landkreise Rottweil und Tuttlingen erweitert. Da die Behörde somit auch für ehemals württembergische Gebiete zuständig war, wurde der Regierungsbezirk Südbaden seinerzeit in Regierungsbezirk Freiburg umbenannt.
Das Regierungspräsidium ist für die Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben und landespolitischen Ziele im Regierungsbezirk verantwortlich. Zu den Aufgaben zählen insbesondere:
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