Der Regierungsbezirk Chemnitz ist einer der drei Regierungsbezirke von Sachsen. Er liegt im Westen des Landes und wurde auf Beschluss der Sächsischen Staatsregierung vom 27. November1990 zum 1. Januar1991 errichtet.
Bereits seit Mitte des 19. Jahrhundertes gab es im Köngreich Sachsen staatliche Mittelbehörden, die seinerzeit "Kreishauptmannschaften" genannt wurden und im Laufe der Geschichte mehrmals ihre Grenzen veränderten . Im Dritten Reich wurden diese in Regierungsbezirke umbenannt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg sollten zunächst wieder Regierungsbezirke errichtet werden, doch wurde diese Absicht 1947 aufgegeben. Nach Auflösung der Länder in der ehemaligen DDR im Jahre 1952 wurden staatliche Bezirke eingerichtet, die mit den heutigen Regierungsbezirken jedoch nicht zu vergleichen sind. Erst mit der Wiedererrichtung des Landes Sachsen 1990 wurde auch die Grundlage für die Neubildung von Regierungsbezirken geschaffen.
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