Die Refinanzierung dient bei den Kreditinstituten der Mittelbeschaffung für die eigene Vergabe von Krediten als Unternehmenszweck.
Neben dem im KWG bindend vorgeschriebenen anteiligen Einsatz von Eigenkapital können hierfür Einlagen wie Termingelder der eigenen Kundschaft, von anderen Banken durch Interbankenhandel, speziellen Refinanzierungsinstituten, der öffentlichen Hand oder institutionellen Anlegern eingesetzt werden. Neben Einlagen werden auch als Kredite aufgenommene Mittel eingesetzt.
Dabei werden am Geldmarkt Einlagen von anderen Banken oder institutionellen Marktteilnehmern eingesammelt oder durch am Kapitalmarkt emittierte Schuldverschreibungen, Pfandbriefe und Anleihen beschafft. Außerdem können von Großanlegern im Wege des Forderungsverkaufs Mittel beschafft werden. Eine denkbare Erweiterung der Eigenkapitalbasis erfolgt ebenfalls über den Kapitalmarkt.
Kongruenzbedingungen
Betriebswirtschaftliche Aufgabe des Kreditinstitutes ist es, zeitnah für vergebene Kredite Refinanzierungsmittel mit kongruenten Laufzeiten zu beschaffen, dies bedeutet, daß die Kredite einerseits für die gesamte Kreditlaufzeit zur Verfügung stehen und zweckmäßigerweise andererseits die Zinshöhe eine zur Konditionsbefristung des Kredites identische oder längere Laufzeit haben.
Erschwert wird die Refinanzierung durch die Tatsache, das Kredite meist während Ihrer Laufzeit in gleichbleibenden Raten oder durch Annuitäten ansteigend getilgt werden, die aufgenommenen Refinanzierungsmittel aber häufig endfällig sind und während der Vereinbarungslaufzeit in gleicher Höhe zur Verfügung stehen und mit Zinsen bedient werden müssen. Der betriebswirtschaftlichen betraglichen Kongruenz zwischen Kredit und Refinanzierung wird versucht, in einer gesamtheitlichen Betrachtung des gesamten Kreditportfolios beispielsweise in einer Fristen- oder Schichtenbilanz Rechnung zu tragen.
Abweichungen von diesen Kongruenzbedingungen haben in der Vergangenheit verschiedentlich deutsche Banken in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht.
Transformationsaufgaben
Die Refinanzierungskosten für das Kreditgeschäft sind in einem erheblichen Masse von Unsicherheit über die künftige Zinsentwicklung am Geld- und Kapitalmarkt geprägt. Diese Unsicherheit wird größer, je weiter die zu prognostizierenden Preise in der Zukunft liegen. Durch Zinsderivate kann versucht werden, künftige Entwicklungen zu antizipieren und das Risiko abzusichern.
Im kurz- und mittelfristigen Bereich können, je nach Erwartungen über die künftige Entwicklung durch Fristentransformation Refinanzierungsmittel in einem - bei erwarteten steigenden Zinsen - höheren Betrag, als es dem akuten Refinanzierungsbedarf entspricht, beschafft werden. Entsprechend können bei der Erwartung fallender Zinsen die Refinanzierungsmittel mit kürzeren Bindungsfristen beschafft werden.
Von Betragstransformation wird gesprochen, wenn zunächst mehr Refinanzierungsmittel beschafft werden, als dies dem konkreten Kreditneugeschäft entspricht. Bis zur entsprechenden Kreditvergabe werden derartige Beträge zinsbringend, meist mit kürzeren Laufzeiten bei anderen Banken am Geldmarkt platziert.
Die zunehmende Internationaliserung der Wirtschaft kann Refinanzierungsmaßnahmen in fremder Währung erforderlich, oder nach Einschätzung der Währungsrisiken wünschenswert, machen. In diesem Fall wäre auch eine Währungstransformation durchzuführen, die durch Devisenderivate absicherbar ist. Hier lassen sich eienrseits Refinanzierungsmittel in anderen Währungen beschaffen, als sie als Kredit Verwendung finden. Andererseits entstehen am Markt Kreditprodukte, die dem Kreditnehmer Wahlrechte lassen, in welcher Währung Kredite zurückgeführt werden.
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