Psychologischer Psychotherapeut (bzw. Psychologische Psychotherapeutin) ist eine in Deutschland seit Januar 1999 durch das Psychotherapeutengesetz (PTG) gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, die eine staatliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde (Approbation) verlangt.
Mit demselben Gesetz wurde die Bezeichnung Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut/in auf eine rechtliche Grundlage gestellt: Mit dieser gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung wird nach staatlicher Approbation die Arbeitsberechtigung auf die Therapie mit Kindern und Jugendlichen eingeschränkt.
Dagegen ist ein ärztlicher Psychotherapeut jemand, der nach abgeschlossenem Medizinstudium eine psychotherapeutische Aus- (Zusatzbezeichnung Psychotherapie mit oder ohne Facharztbezeichungen) bzw. Weiterbildung (Facharzt für psychotherapeutische Medizin) abgeschlossen hat.
Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten die in eigener Praxis arbeiten, haben - wie die ärztlichen Psychotherapeuten - meist auch eine Kassenzulassung, d.h. eine Behandlung durch sie wird von den gesetzlichen Krankenkassen, der Beihilfe und den meisten Privaten Krankenversicherungen bezahlt.
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