Propst (lat. praepositus = Vorgesetzter) ist ein Titel innerhalb der Organisation der christlichen Kirche.
Mit dem Titel Propst wird unter anderem der (häufig gewählte) Vorstand eines Domkapitels in der katholischen Kirche bezeichnet. In diesem Fall handelt es sich dann um den Dompropst, der zusammen mit dem Domdechanten zu den Würdenträgern des Domkapitels gehört.
Der Titel Propst findet aber auch im Bereich des christlich klösterlichen Zusammenlebens Verwendung. Hier bezeichnet der Titel Propst bei einigen Orden häufig den Vorsteher eines Klosters. Der Propst befindet sich in diesem Fall im Rang eines Prälaten und kommt in der Hierarchie gleich nach der Stufe des Bischofs. Der Propst eines Klosters wird von einem Bischof geweiht. Hierbei handelt es sich um die Abtsweihe, denn in dieser Funktion steht ein regulierter Propst. siehe: Augustiner Chorherren
In der evangelischen Kirche bezeichnet der Titel Propst den Stellvertreter des Bischofs in der Kirchenleitung für eine bestimmte Region bzw. das Oberhaupt eines Kirchenbezirks.
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