1. Im juristischen Sinne ist der Begriff »proprietär« gleichbedeutend mit »urheberrechtlich geschützt«.
2. Davon abweichend benutzt die Freie-Software-Bewegung den Begriff für Dinge, die nicht »frei« sind. »Proprietäre Software« ist jegliche Software, die keine »freie Software« ist. Mit dem urheberrechtlichen Schutz (siehe 1.) hat diese Definition jedoch wenig zu tun: So ist z.B. ein urheberrechtlich geschütztes Programm, das unter der GPL lizenziert ist, hiernach »frei«, ein urheberrechtlich nicht geschütztes Programm ohne Quellcode hingegen »proprietär«. Bekannte Beispiele proprietärer Software sind: Microsoft Windows, Adobe Photoshop, AutoCad, Macromedia Flash.
3. Man bezeichnet im IT-Bereich traditionell solche Dateiformate, Protokolle usw. als »proprietär«, die nicht allgemein anerkannten Standards entsprechen, also sozusagen »hauseigene« Entwicklungen sind.
4. Davon abweichend bezeichnet die Freie-Software-Bewegung Dateiformate, Protokolle usw. als »proprietär«, die nicht »offenen« oder »freien« Standards entsprechen, d.h. solchen Standards, die mit freier Software implementierbar sind. Beispiele für proprietäre Dateiformate sind das MS-Word-Format oder das WMA-Format. Beispiele für nicht proprietäre, offene Formate sind Ogg Vorbis, das Portable Network Graphics-Format oder das HTML-Format.
5. Zudem ist »der Proprietär« eine veraltete Bezeichnung für einen Eigentümer im allgemeinen Sinne.
Unterschiede zwischen Definition 3 und 4:
Das Audiokompressionsformat»MPEG-1 Audio Layer-3« (»MP3«) ist nach 4. ein proprietäres Format, da es durch aktiv geltend gemachte Softwarepatente belastet und somit nicht länger frei implementierbar ist, nicht jedoch nach 3., da es ein ISO-Standard ist.
Das patentfreie Gegenstück Ogg Vorbis hingegen ist zwar ein »freies Format« nach 4., jedoch bisher von keiner großen Standardisierungsorganisation übernommen.
Oft sind hauseigene Entwicklungen auch undokumentiert und patentbelastet und somit proprietär nach beiden Definitionen, so das WMA-Format.
Sicherheitshinweise
Proprietäre Software und proprietäre Datenformate (im Sinne von 2. und 4.) bergen potentiell eine Reihe von Gefahren, denen sich der Benutzer aussetzt:
Die technischen Einzelheiten sind oft gar nicht oder nur unzureichend dokumentiert, so dass beispielsweise die Qualität/Sicherheit von Verschlüsselungsalgorithmen nicht überprüft werden kann und die Anwender alleine auf die Angaben des Herstellers vertrauen müssen.
Beim Wechsel auf eine neuere Version einer Software können unvorhersehbare Änderungen auftreten, einerseits in der Software selbst, andererseits in den Datenformaten.
Beim Datenaustausch mit Programmen anderer Hersteller (s. Interoperabilität) können Probleme auftreten.
Der Benutzer wird an eine bestimmte Software gebunden.
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