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Professor

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Professor (von lat. profiteri, 'öffentlich bekennen, vortragen') ist die Berufsbezeichnung (bzw. Dienstbezeichnung) eines in der Regel beamteten Lehrers an einer Hochschule (auch: Hochschullehrer). Im veralteten Sprachgebrauch oder außerhalb Deutschlands (wie z.B. in Österreich oder der Schweiz) wird auch ein Lehrer an einer höheren Schule als Professor bezeichnet. Daher wird hier in Bezug auf Hochschulen auch von Hochschulprofessor gesprochen. Im Fall von Ehrenprofessuren und außerplanmäßigen Professuren handelt es sich um einen Titel (Titularprofessur). Der Unterschied besteht vor allem darin, dass der Titel erhalten bleibt, auch wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt wird (man kann ihn aber aberkennen oder niederlegen), während die Berufs- oder Dienstbezeichnung bei Aufgabe der Tätigkeit nicht mehr weiter besteht (eine Ausnahme bildet allerdings die Emeritierung oder Pensionierung).


siehe akademischer Grad


Inhaltsverzeichnis


1 Professoren in Deutschland

  1.1 Professorenämter

  1.2 Einstellungsvoraussetzungen

  1.3 Berufsverbände

  1.4 Besoldungsstufen

  1.5 Abkürzungen

  1.6 Beispiele

2 Professoren in den USA

  2.1 Arten von Professuren

  2.2 Tenure

3 Professorenwitze, Vorurteile

4 Weblinks


Professoren in Deutschland

Professorenämter

In Deutschland unterscheidet man:


  • (in der Regel beamtete) Universitätsprofessoren (Berufs- oder Dienstbezeichnung);
  • (in der Regel beamtete) Professoren (Berufs- oder Dienstbezeichnung) an Fachhochschulen, Kunsthochschulen und Berufsakademien;
  • Honorarprofessoren (von lat. honorarius 'ehrenhalber'): das sind nebenamtliche Hochschullehrer, die hauptberuflich außerhalb einer Hochschule tätig sind. Es handelt sich hier um einen Titel, der im Zusammenhang mit einer Lehrtätigkeit aufgrund besonderer Qualifikationen und Verdienste verliehen wird. Entgegen landläufiger Annahmen erhält der Honorarprofessor nicht unbedingt ein Honorar für seine Lehrtätigkeit.
  • außerplanmäßige (apl.) Professoren: das sind Professoren, die ebenfalls keine Professorenstelle (nach dem Stellenplan) inne haben und dennoch als Hochschullehrer (zum Teil unentgeltlich als Privatdozenten) tätig sind. Es handelt sich um einen Titel, der in der Regel an verdiente Privatdozenten verliehen wird;
  • auf Zeit beamtete oder angestellte Juniorprofessoren (Dienstbezeichnung): das sind Nachwuchswissenschaftler, die sich zur Berufung auf eine Professur qualifizieren sollen; früher sprach man auch von Assistenzprofessoren. Die Art von Professur ist derzeit nur an Universitäten angesiedelt.
  • Professor h.c. (Abkürzung für lat. honoris causa 'ehrenhalber'). Dieser Titel wird für besondere wissenschaftliche, künstlerische oder politische Verdienste verliehen.


Universitätsprofessoren, die einen Lehrstuhl innehaben, d.h. ein Fach in voller Breite vertreten und in der Regel über eine Ausstattung (Institut einer Fakultät, Labor, Mitarbeiter usw.) verfügen, werden in älterem Sprachgebrauch als ordentliche Professoren oder Ordinarien bezeichnet. Universitätsprofessoren, die keinen Lehrstuhl innehaben, werden entsprechend als außerordentliche Professoren oder Extraordinarien bezeichnet. Die Ämter werden auch als Ordinariat (ordentliche Professur) bzw. Extraordinariat (außerordentliche Professur) bezeichnet. Das Innehaben eines Lehrstuhls ist immer mit einer C4-Professur verbunden. C3-Professoren sind dagegen keine Lehrstuhlinhaber.


Die Extraordinariate umfassen in der Regel ein kleineres Fachgebiet. Dem außerordentlichen Professor entspricht im englischen Sprachraum der Senior Lecturer bzw. der Associated Professor (siehe auch Lecturer) .


Professoren an einer künstlerischen Hochschule (Akademie) leiten meist eine Meisterklasse.


Bei Erreichen der Altersgrenze für die Berufstätigkeit werden Professoren pensioniert oder emeritiert (nur bei länger zurückliegender Berufung möglich). Diese Professoren werden als emeritierte Professoren oder Emeriti (Singular: Emeritus oder Emerita) bezeichnet.


Einstellungsvoraussetzungen

Eine Voraussetzung zur Berufung als Universitätsprofessor war bis Ende des 20. Jahrhunderts in der Regel die Habilitation oder eine gleichwertige herausragende wissenschaftliche Leistung; an wissenschaftlichen Hochschulen ist in der Mehrzahl der Fachbereiche zumindest die Promotion erforderlich.


Für die Berufung an Fachhochschulen werden dagegen die Promotion und in der Regel eine mindestens fünfjährige Berufspraxis (davon drei Jahre außerhalb der Hochschule) sowie besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erwartet. An Kunsthochschulen kann berufen werden, wer eine besonders herausragende künstlerische Qualifikation besitzt.


In Deutschland sind die Einstellungsvoraussetzungen sowie die dienstrechtlichen Verpflichtungen der Professoren im Hochschulrahmengesetz (HRG) und in den Landeshochschulgesetzen geregelt. In Bayern gibt es zudem ein eigenes Hochschullehrergesetz.


Berufsverbände

  • Der Deutsche Hochschulverband ist mit ca. 20.000 Mitgliedern die politische Vertretung der Deutschen Universitätsprofessoren mit einem umfassenden Serviceangebot.
  • Der Hochschullehrerbund ist die politische Vertretung der Deutschen Professoren an Fachhochschulen.


Besoldungsstufen

Die Besoldung von beamteten Professoren und Assistenten an staatlichen Hochschulen in Deutschland erfolgt nach der C-Besoldung, die die Eingruppierung nach C1 (wissenschaftliche Assistenten) C2 (Oberassistenten und Hochschuldozenten), C3 und C4 unterscheidet, wobei die Eingruppierung nach C4 der höchsten Stufe eines ordentlichen Universitätsprofessors entspricht. Der Vorläufer der C-Besoldung ist die H-Besoldung. Bei Neueinstellungen kommt je nach Bundesland ab 2004 bzw. 2005 die W-Besoldung zur Geltung, die drei Stufen umfasst: W1 (Juniorprofessur), W2 und W3 (Besoldungsarten für alle anderen Arten von beamteten Professoren). Im Unterschied zur C- bzw. H-Besoldung gibt es bei der W-Besoldung einen unveränderlichen festen Grundbetrag, zu dem leistungsorientierte, oft nicht ruhegehaltsfähige Zulagen geleistet werden können. Die älteren Besoldungsstufen C und H enthalten eine Altersprogression: die Besoldung steigt mit zunehmendem Dienstalter; Zulagen sind hier nur auf der C4-Stufe im Fall weiterer Berufungen möglich.


Abkürzungen

  • o. (Univ.-)Prof.: ordentlicher Universitätsprofessor
  • ao. (Univ.-)Prof.: außerordentlicher Universitätsprofessor
  • apl. Prof.: außerplanmäßiger Professor
  • Prof. h.c.: Professor honoris causa ('ehrenhalber')
  • Prof. em(erit).: Professor emeritus/emerita


Beispiele

  • Prof. Dr. rer. nat. habil. Erika Müller
  • Prof. Dr. rer. pol. Werner Wiesel


Professoren in den USA

Arten von Professuren

Das US-amerikanische System sieht in der Regel drei Stufen von Professuren vor:


  • Assistant Professorship (entspricht der deutschen wissenschaftlichen Assistentur oder Juniorprofessur): Voraussetzung ist eine qualifizierte Promotion;
  • Associated Professorship (entspricht der deutschen außerordentlichen Professur): Voraussetzung ist eine Qualifikation als Assistant Professor;
  • Full Professorship (entspricht der deutschen ordentlichen Professur): Voraussetzung ist eine Qualifikation als Associated Professor oder eine außerordentliche wissenschaftliche Leistung.


Selbstverständlich gibt es daneben auch in den USA Ehrenprofessuren.


Tenure

In den USA gibt es eine Regellaufbahn für Professuren, die als Tenure Track bezeichnet wird: Wenn man sich als Assistant Professor bewährt hat, bekommt man eine feste Laufbahnzusage (Tenure), ist also unkündbar und wird nach einem bestimmten Zeitraum zum Associated bzw. Full Professor. Es ist üblich, hervorragende Wissenschaftler damit zu locken, Tenure in Aussicht zu stellen oder zuzusagen. In Deutschland war es hingegen bis zum Ende des 20. Jahrhunderts vorgeschrieben, für eine Weiterqualifikation die Hochschule zu wechseln (Verbot der Hausberufung). Mit der Einführung der Juniorprofessur soll es auch in Deutschland möglich sein, eine Laufbahnzusage nach US-amerikanischem Vorbild zu erhalten, wenn ein Wechsel der Hochschule vor der Übernahme der Juniorprofessur stattgefunden hat.


Professorenwitze, Vorurteile

Professoren gelten landläufig als zerstreut (sie vergessen immer ihren Schirm), was insoweit fundiert ist, dass sie an der déformation professionnelle leiden sich auf entlegene Gegenstände zu konzentrieren.


In diesem Sinn gab es 'Professorenwitze' schon in der griechischen Antike, z.B. den, dass bei der Eroberung von Syrakus durch die Römer der Philosoph und Erfinder Archimedes vor seinem Hause gesessen und mit dem Stab geometrische Figuren in den Sand gezeichnet habe; als ihm ein Legionär darüberlatschte, rief er abwesend und zornig: "Störe meine Kreise nicht!" und wurde von ihm prompt erschlagen.


In jüngerer Zeit ist in Deutschland das Vorurteil aufgekommen, Professoren seien faul. Der Grund für dieses Vorurteil ist wahrscheinlich darin zu sehen, dass Professoren wie Richter keine feste Arbeitszeit und somit auch keine festen Urlaubszeiten haben. In der Regel arbeiten Professoren jedoch weitaus mehr als 40 Stunden in der Woche, denn zur Lehrverpflichtung (in Deutschland acht bis neun Stunden in der Woche für Universitätsprofessoren und sechzehn bis achtzehn für Professoren an Fachhochschulen) kommen auch noch Prüfungs-, Forschungs- und Verwaltungstätigkeiten. Über die dienstliche Verpflichtung hinaus müssen Professoren außerdem Forschungsgelder beantragen (sog. Drittmittel), ihre Forschungsergebnisse publizieren und auf Fachtagungen der wissenschaftlichen Öffentlichkeit vorstellen. In Österreich gibt es einen alten Professorenwitz: Ein ordentlicher Professor leistet nichts Außerordentliches, und ein außerordentlicher Professor nichts Ordentliches.


Weblinks



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