Das Privatfernsehen, das zusammen mit dem Privatradio die Privatsender bildet, stellt die kommerzielle - meist werbefinanzierte - Komponente des dualen Rundfunksystems in Bezug auf das Fernsehen in Deutschland dar. Im Gegensatz hierzu steht der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk, der durch über die GEZ erhobene Gebühren finanziert wird. Die Gebühren für die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten und die damit verbundenen Verwaltungs- und Kontrollorgane (z.B. Landesmedienanstalten) sind in ihrer Gesamtheit höher als die Einnahmen (?) aller privaten gebührenfreien Rundfunkanbieter Deutschlands zusammen.
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden unter dem Begriff "Privatfernsehen" meist nur die von jedermann frei empfangbaren, werbefinanzierten Sender verstanden. Eigentlich gehört dazu aber auch das Bezahlfernsehen, das erst nach Abschluss eines Vertrags zwischen dem Anbieter und dem Endverbraucher genutzt werden kann.
Hintergrund
Mit dem 3. Rundfunkurteil, dem so genannten FRAG-Urteil, bereitete das Bundesverfassungsgericht den Weg für privaten Rundfunk. Basis sind die Landesmediengesetze, die innerhalb des dualen Rundfunksystems bis heute ihre Anwendung finden.
"Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Moment sind Sie Zeuge des Starts des ersten privaten Fernsehveranstalters in der Bundesrepublik Deutschland", hieß es am 1. Januar1984 um 9.58 Uhr. Aus einem Kellerstudio in Ludwigshafen begrüßte Jürgen Doetz gemeinsam mit der Moderatorin Irene Joest die Zuschauer. PKS, die Programmgesellschaft für Kabel- und Satellitenrundfunk, war geboren, aus der ein Jahr später - im Jahre 1985 - SAT.1 wurde mit Sitz in Mainz.
Einen Tag nach dem Sendestart der PKS, am 2. Januar1984, begann RTL plus (heute RTL Television) seinen Sendebetrieb aus Luxemburg.
Privatfernsehen war auch der Titel einer ARD-Sendung mit dem Journalisten und TV-Produzenten Friedrich Küppersbusch (u.a. ZAK), die 1997 eingestellt wurde.
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