Privat von lat. "privatus": Gegensatz zu "publicus" = öffentlich.
"privatio" = das Befreitsein, "privatum" = das Eigene, "privatus" = gehört einer einzelnen Person, aber auch "privare" = berauben Im allgemeinen Sprachgebrauch wird privat u.a. stellvertretend für den Begriff persönlich verwendet.
Dieser Wortstamm wird auch häufig in Kombination mit anderen Begriffen verwendet, um deutlich zu machen, dass es sich nicht um eine öffentliche Angelegenheit handelt.
In den meisten Fällen handelt es sich um Begriffe aus dem Rechts- und Wirtschaftsleben und wurden erst notwendig, als Gemeinden, Länder und Staaten mehr und mehr Bereiche an sich zogen bzw. den vorher nur "privaten", also mehr oder minder freien und eigenständigen Betrieben Konkurrenz machten.
Privatklage, Verfolgung einer Straftat durch den Geschädigten ÷ Klage nach dem Strafrecht, bei der der Staatsanwalt, stellvertretend für die Gemeinschaft die Anklage erhebt.
Privatschulen ÷ Schulen mit öffentlichen Trägern, wie Bund, Land, Gemeinde, Kirche
Privatuniversität ÷ Universitäten mit öffentlichen Trägern, wie Bund oder Kirche
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