1. Vertreter des Abtes. In solchen Klöstern, die einen Abt als Vorsteher haben, ist der Prior dessen Vertreter. Dies ist beispielsweise bei den Benediktinern, Zisterziensern und Trappisten der Fall.
2. Vorsteher eines Klosters. In solchen Klöstern, die keinen Abt als Vorsteher haben, ist der Prior der Vorsteher des Klosters. Sein Vertreter ist der Vikar. Dies ist beispielsweise bei den Dominikanern und Kartäusern der Fall. Auch Klöster der oben genannten Orden, die nicht den Rang einer Abtei, sondern eines (abhängigen oder unabhängigen) Priorates haben, werden von einem Prior geleitet.
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