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Pressefreiheit

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Der Begriff Pressefreiheit bezeichnet das Recht der Presse auf freie Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem das unzensierte Veröffentlichen von Informationen und Meinungen. In Deutschland ist dies im Grundgesetz Artikel 5 verankert:


"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

Die Pressefreiheit konkretisiert sich zum Beispiel in einem eigenen Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten, die auch nur unter erschwerten Bedingungen abgehört werden dürfen. Auch ist der Zugang zum Beruf des Journalisten nicht staatlich reglementiert - private Journalistenschulen bilden in eigener Regie und ohne staatlichen Einfluss Journalisten aus.


Inhaltsverzeichnis


1 Aktuelle Situation

2 Geschichte

3 Siehe auch

4 Literatur

5 Weblinks


Aktuelle Situation

Die Pressefreiheit ist bis heute weltweit ein gefährdetes Gut. Journalistenorganisationen wie die "Reporter ohne Grenzen" prangern Verstöße gegen die Pressefreiheit an. Dabei wird heute die Freiheit der Presse nicht allein durch Zensur gefährdet, sondern auch durch staatliche oder private Medienmonopole (Italien), Ermordungen und Verhaftungen von Journalisten, Druck durch Einschüchterung und staatliche Reglementierung der Medien. In China, Nordkorea, Kuba, Weißrussland den meisten arabischen und vielen afrikanischen Staaten ist Pressefreiheit bis heute quasi nicht-existent, doch auch in demokratischen Staaten wird die Pressefreiheit regelmäßig verletzt.


In den Industriestaaten wird auch die durch die starke Kommerzialisierung der Medien verursachte Selbstzensur, sowie die allgemeinen Konzentrationserscheinungen in den einzelnen Mediensektoren als Problem angesehen.


Deutschland belegt Platz 8 in der "Internationalen Rangliste der Pressefreiheit 2003" veröffentlicht von "Reporter ohne Grenzen".


Geschichte

Im 18. Jahrhundert wurde "Preßfreiheit" als eher formaljuristischer Terminus angesehen, der obrigkeitlich den Druck von Zeitungen konzessionierte. Erst als neben der Religion auch die Politik zur Zielscheibe der Pressekritik wurde, begannen restriktive Maßnahmen gegen die Presse. Insofern hängt die Idee der Pressefreiheit stark von Entwicklung der Presse ab und entstand eigentlich mehr aus der Auflehnung der schreibenden Zunft gegen die Zensur.


Zensur von Büchern wird bereits 411 v. Chr. in Athen dokumentiert, die in der Verbrennung von Büchern des Philosophen Protagoras gipfelte.


Das erste Gesetz zur Abschaffung der Zensur wurde erst 1695 in England eingeführt. Diese Maßnahme, die den Begriff der Pressefreiheit noch vermied, erfolgte, indem das englische Parlament auf Forderung der Humanisten John Milton und John Locke das Zensurstatut nicht mehr verlängerte.


Im Deutschen tritt der Begriff Pressefreiheit erstmals 1774 als Reflexion der englischen Pressepraxis auf.


Am 4. Juli 1776 deklarierten die USA mit der Proklamation der Unabhängigkeitserklärung u.a. die Meinungs- und Pressefreiheit als ein unveräußerliches Menschenrecht. Frankreich folgte am 26. August 1789.


Die Deutsche Bundesakte wird 1815 auch zum juristischen Garanten der Pressefreiheit: "Die Bundesversammlung wird sich bey ihrer ersten Zusammenkunft mit Abfassung gleichförmiger Verfügungen über die Preßfreiheit und die Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck beschäftigen."


Doch schon 1819 erfolgt im Rahmen der Karlsbader Beschlüsse eine Wiedereinführung der Zensur. Sämtliche Schriften bis zu einem Umfang von 20 Bögen waren vorzensurpflichtig.


So wurde auch 1832 das Preßgesetz in Baden von 1831 für nichtig erklärt, das "alle Censur der Druckschriften" rückkängig machte.


Bei der Revolution von 1848 in Deutschland forderte man u.a. die Freiheit der Presse. Im Gesetzentwurf hieß es: "Die Preßfreiheit darf unter keinen Umständen und in keiner Weise durch vorbeugende Maaßregeln, namentlich Censur, Concessionen, Sicherheitsbestellungen, Staatsauflagen, Beschränkungen der Druckereien oder des Buchhandels, Postverbote oder andere Hemmungen des freien Verkehrs beschränkt, suspendiert oder aufgehoben werden." Auch wenn die Paulskirchenverfassung nie in Kraft trat, wurde die Zensur vorerst nicht wieder eingeführt. Im Jahre 1854 entstand das erste Bundesgesetz, das die Pressefreiheit mit bestimmten Einschränkungen etablierte.


In der Verfassung des deutschen Kaiserreiches 1871 wird Pressezensur nicht erwähnt, durch den Erlaß des Sozialistengesetzes 1878 wurde die Pressefreiheit jedoch eingeschränkt.


Nach schweren Erschütterungen der Pressefreiheit in der Weimarer Republik kam sie durch die nationalsozialistische Politik der Gleichschaltung vollständig zum Erliegen.


Nach der alliierten Besetzung wurde die Pressefreiheit in Westdeutschland 1949 wiederhergestellt. In der DDR gab es zwar offiziell keine Zensur, faktisch existierte jedoch auch keine Pressefreiheit, da die Zeitungsinhalte durch das staatliche Presseamt beim DDR-Ministerpräsidenten vorgegeben waren und Bücher Druckgenehmigungen brauchten.


Über Pressefreiheit debattiert wurde 2003 wegen der rund 600 von des USA offiziell zum Irak-Krieg als embedded Journalist mitgenommenen Medienvertreter.


Siehe auch

Die Situation der Medien in Russland, Medien in Polen, Deklaration von Windhoek, Silvio Berlusconi, Welttag der Pressefreiheit


Literatur

Ludwig Börne "Die Freiheit der Presse in Bayern.", 1818; Sämtliche Schriften, Bd. I, Düsseldorf, 1964.


Weblinks



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