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Pommersche Evangelische Kirche

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Die Pommersche Evangelische Kirche ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Greifswald. Die Kirche hat ca. 122.000 Gemeindeglieder in 295 Kirchengemeinden. Die Pommersche Evangelische Kirche ist eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD. Die Kirche war bis 2003 auch eine Gliedkirche der Evangelischen Kirche der Union (EKU), welche zum 1. Juli 2003 in der Union Evangelischer Kirchen aufging.


Haupt- bzw. Bischofskirche der Pommerschen Evangelischen Kirche ist der Greifswalder Dom St. Nikolai.


Die Landeskirche unterhält zusammen mit der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs eine Evangelische Akademie in Rostock.


Inhaltsverzeichnis


1 Gebiet der Landeskirche

2 Geschichte

3 Leitung der Landeskirche

  3.1 Generalsuperintendenten und Bischöfe

4 Landessynode

5 Verwaltung der Landeskirche

  5.1 Konsistorium und Verwaltungshierarchie

  5.2 Die Kirchenkreise

  5.3 Kirchengemeinden

6 Gesangbücher

7 Weblinks


Gebiet der Landeskirche

Das Gebiet der "Pommerschen Evangelischen Kirche" umfasst den westlich der Oder gelegenen Teil der ehemals preußischen Provinz Pommern ("Vorpommern"), der heute den östlichen Teil des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern bildet.


Geschichte

Die Geschichte der Landeskirche ist vor allem auch mit der Geschichte des Königreichs Preußen verbunden.


Die Reformation in Pommern wurde nach 1534 durch Bugenhagen mit Billigung der Herzöge eingeführt. 1535 veröffentlicht Bugenhagen eine neue Kirchenordnung für das Land. Dies gilt als Geburtsstunde der Pommerschen Landeskirche. Nach dem Wiener Kongress 1815 bildete der Staat Preußen seine Provinzen und so entstand die Provinz Pommern und mit ihr eine eigene Kirchenverwaltungsbehörde, das Konsistorium, in Stettin.


Oberhaupt der Kirche war der jeweilige König von Preußen als "summus episcopus". 1817 verfügte dieser eine Union der lutherischen und reformierten Gemeinden. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die "Evangelische Kirche in Preußen", die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte. Diese Kirche umfasste folgende 8 Provinzen: Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Sachsen, Schlesien, Rheinprovinz und Westfalen. In jeder Provinz bestand ein Provinzialkonsistorium (manchmal auch 2), das für die Verwaltung der Kirche innerhalb der Provinz zuständig war.


1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde für den Staat Preußen ein "Oberkonsistorium" errichtet. 1866 annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die hinzugewonnenen Provinzen behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und wurden nicht dem Oberkonsistorium in Berlin unterstellt. Nach 1870 nannte sich die Kirche "Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens".


Nach dem 1. Weltkrieg musste der König von Preußen abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die preußische Landeskirche und deren Provinzialkirchen gründeten daher 1922 die "Evangelische Kirche der Altpreußischen Union", welche durch Abtrennung der Provinz Posen entsprechend verkleinert worden war. Die Kirche wurde von mehreren Generalsuperintendenten und dem Präsidenten des Oberkonsistoriums in Berlin verwaltet.


Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Oder-Neiße-Linie die Ostgrenze Deutschlands. Dies bedeutete die Abtrennung der Provinzen Ost- und Westpreußen (künftig von Polen verwaltet) sowie die Verkleinerung der Provinzen Brandenburg , Pommern und Schlesien, deren östliche Teile ebenso unter polnische Verwaltung kamen.


Die östlich der Oder gelegenen Gemeinden Pommerns wurden in die Evangelische Kirche Augsburger Konfession in Polen eingegliedert. Das Provinz-Konsistorium wurde nach Greifswald verlegt und 1947 wurde die ehemalige Provinzialkirche Pommerns eine selbständige Landeskirche mit einem Bischof an der Spitze, die der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD) beitrat. Die Kirche gab sich am 2. Juni 1950 eine Kirchenordnung. 1954 gründete sie zusammen mit den 5 anderen ehemaligen Provinzialkirchen Altpreußens als Nachfolgeeinrichtung der "Evangelischen Kirche der altpreußischen Union" von 1922 die "Evangelische Kirche der Union" als eigenständige Kirche, die ebenfalls der EKD beitrat.


1968 musste die Kirche ihren Namen in "Evangelische Kirche in Greifswald" ändern, weil die damalige Regierung der DDR mit dem Namen "Pommern" zu sehr an die Vergangenheit erinnert wurde. Nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten konnte die Landeskirche 1990 jedoch wieder ihre alte Bezeichnung erhalten.


Leitung der Landeskirche

An der Spitze der Pommerschen Evangelischen Kirche steht der Bischof (bis 1947 die "Generalsuperintendenten"), der geistliche Leiter der Kirche. Er wird von der Landessynode gewählt und ist Vorsitzender der ebenfalls von der Synode gewählten Kirchenleitung.


Generalsuperintendenten und Bischöfe

Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in Preußen waren Generalsuperintendenten, von denen es in ganz Preußen insgesamt 12 gab. Das Amt wurde kurz nach der Reformation eingeführt, später wieder aufgelöst und dann erst 1830 erneut eingeführt. Sie hatten nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 die Kirchenleitung der Provinzialkirche inne.


In der Pommerschen Provinzialkirche gab es zunächst einen, seit den 1920er Jahren 2 Generalsuperintendeten. Seit 1947 leitet ein Bischof die Kirche.


Bischöfe seit 1947:


  • 1947-1954: D. Karl von Scheven
  • 1955-1972: D.Dr. theol. Dr. h.c. Friedrich-Wilhelm Krummacher
  • 1972-1989: Dr. theol. h.c. Horst Gienke
  • 1990-2001: Dr. theol. Eduard Berger
  • 2001 - heute: Hans-Jürgen Abromeit


Landessynode

Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode (bis 1948 "Altpreußische Generalsynode"). Deren Mitglieder, die Synodale, werden auf 6 Jahre von den Kirchenkreisen gewählt. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Vorsitzender der Synode ist der Präses (derzeit Elke König).


Verwaltung der Landeskirche

Konsistorium und Verwaltungshierarchie

Das Konsistorium in Greifswald führt die laufenden Geschäfte, es ist für die Verwaltungsangelegenheiten zuständig und führt im Auftrag der Kirchenleitung die Dienstaufsicht über die Gemeinden, Kirchenkreise und kirchlichen Amtsträger. Leiter des Konsistoriums ist der Konsistorialpräsident (derzeit Hans-Martin Harder).


Der Bischof ist Vorsitzender der Kirchenleitung ("Regierung" der Kirche). Zu dieser gehören neben dem Bischof, die Pröpste, der Präses der Synode, 8 weitere von der Synode gewählte Mitglieder, der Präsident des Konsistoriums und ein Dezernent des Konsistoriums.


In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:


An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, dem "Gemeindekirchenrat". Die Mitglieder dieses Gremiums heißen "Älteste". Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kreissynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Gemeindekirchenräten bestellt werden und einen Kreiskirchenrat.


Die Kirchenkreise bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine mittlere Ebene (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) gibt es in der Pommerschen Evangelischen Kirche nicht.


Die Kirchenkreise

Früher umfasste die Pommersche Evangelische Kirche insgesamt 18, später 15 Kirchenkreise:


Altentreptow, Anklam, Barth, Bergen, Demmin, Gartz/Penkun, Garz (Rügen), Greifswald-Land, Greifswald-Stadt, Grimmen, Pasewalk, Stralsund, Ueckermünde, Usedom und Wolgast.


Im Zuge einer Strukturveränderung wurde 1997 die Zahl der Kirchenkreise auf vier Superintendenturen mit je einem Verwaltungsamt reduziert:


  • Demmin
  • Greifswald
  • Pasewalk
  • Stralsund


Kirchengemeinden

Die 4 Kirchenkreise sind in 295 Kirchengemeinden unterteilt.


Gesangbücher

Die Gemeinden der Pommerschen Evangelischen Kirche singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:


  • Evangelisches Gesangbuch für die Provinz Pommern; Hrsg. auf Grund der Beschlüsse der pommerschen Provinzial-Synode (1884-1893) mit Genehmigung der kirchlichen Behörden; eingeführt 1896/97
  • Evangelisches Gesangbuch für Brandenburg und Pommern; eingeführt durch Beschlüsse der Provinzialsynoden der Kirchenprovinz Pommern 1925 und 1927 und Mark Brandenburg 1927 und 1929 und nach der Notverordnung des Kirchensenats vom 7. August 1931 herausgegeben von den Provinzialkirchenräten Brandenburg und Pommern am 1. Advent 1931
  • Evangelisches Kirchen-Gesangbuch (EKG) - Ausgabe für die Konsistorialbezirke Berlin, Magdeburg, Greifswald und Görlitz und der Evang. Landeskirche Anhalts bzw. Ausgabe für die Evang. Landeskirche Anhalt, Evang. Kirche Berlin-Brandenburg, Evang. Kirche des Görlitzer Kirchengebietes, Evang. Landeskirche Greifswald, Evang. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen; eingeführt am 1. Advent 1953
  • Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für die Evangelische Landeskirche Anhalts, die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg, die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz, die Pommersche Evangelische Kirche, die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen; eingeführt am Pfingstfest, 22. Mai 1994


Weblinks



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