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Polizei

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Die Polizei ist ein Exekutivorgan eines Staates. Sie hat in den meisten Staaten die Aufgaben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und als Strafverfolgungsbehörde zu ermitteln.


In der erstgenannten Funktion kommt ihr dabei oft die Rolle einer Notfallhilfe mit eigenem Polizeinotruf zu. Viele Staaten haben eine gemeinsame Notrufnummer für Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr eingerichtet, um eine schnelle und zielgerichtete Reaktion zu gewährleisten. In der Europäische Union soll dies die Nummer 112 leisten (vgl. Euronotruf).


Die Abgrenzung von Militär und Polizei als bewaffnete staatliche Exekutivorgane ergibt sich aus der Ressortzuständigkeit: Die Polizei untersteht dem Innenministerium und vertritt üblicherweise den Staat nach innen, während das Militär dem Verteidigungsministerium untersteht und den Staat nach außen bzw. an dessen Grenzen vertritt. Dies schließt nicht aus, das die polizeiliche Organisation eines Staates militär-ähnlich organisiert sein kann und es gibt ein vergleichbares System von Dienstgraden. Beispielhaft stehen dafür die italienischen Carabinieri oder bis 1976 der deutsche Bundesgrenzschutz.


Die polizeilichen Strukturen weisen von Staat zu Staat starke Unterschiede auf. Die meisten Staaten sind Mitglied der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO-Interpol), gegründet zur Verbesserung der internationalen Kooperation und Koordination vor allem (aber nicht nur) im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität.


Siehe auch: Portal Polizei, , , , , ,


Inhaltsverzeichnis


1 Deutschland

2 Österreich

3 Schweiz

4 Andere Staaten

5 Geschichte

6 Weblinks


Deutschland

Es gibt in Deutschland eine durch das Grundgesetz definierte klare Abgrenzung zwischen den Aufgaben und Befugnissen von Polizeien der Länder, Bundesgrenzschutz als Polizei des Bundes, Zoll als Finanzpolizei und Feldjägern als Militärpolizei der Bundeswehr. Eine Sonderrolle nimmt die Polizei beim Deutschen Bundestag ein.


Im Grundsatz liegt die Zuständigkeit immer bei den Ländern. Bundesbefugnisse müssen durch das Grundgesetz ausdrücklich geregelt werden.


Siehe Polizei (Deutschland)


Österreich

In Österreich gliedert sich die Polizei in Bundespolizei, Bundesgendarmerie und Stadtwachen sowie Zollwache.


Siehe Polizei (Österreich)


Schweiz

In der Schweiz gliedert sich die Polizei in das Bundesamt für Polizei, die Kantonspolizeien und die Stadtpolizeien. Eine Abteilung der Kantonspolizei ist die Seepolizei.


Siehe Polizei (Schweiz)


Andere Staaten

Frankreich kennt Police Nationale und Gendarmerie Nationale, wobei die erste dem Innen-, die zweite dem Verteidigungsministerium unterstellt ist. Eine polizeiliche Spezialeinheit der Gendarmerie ist GIGN, die groupe d'intervention de la gendarmerie nationale.


Italien hat ein breitgefächertes Polizeisystem, mit teilweise schwer durchschaubaren Zuständigkeiten, zu dem Staatspolizei (Polizia di Stato), Gendarmerie (Carabinieri), Straßenpolizei (Polizia Stradale) und Gemeindepolizei (Vigili Urbani, Polizia Municipale) sowie Finanzpolizei (Guardia di Finanza, mit deutlich weitreichenderen Befugnissen als der deutsche Zoll und eigener Notrufnummer 117) und Küstenwache (Guardia di Costiera) gehören. Diese einzelnen Körper sind teilweise weiter untergliedert. Carabinieri und Guardia di Finanza sind militärisch organisiert.

Siehe Polizei (Italien)

Das Polizeisystem Spaniens besteht im Wesentlichen aus vier Sparten: Die staatlichen Guardia Civil und dem Cuerpo Nacional de Policia (CNP), die drei Polizeien der Autonomen Regionen Baskenland, Katalonien und Navarra (Policía Autónomica) sowie Gemeinde- und Stadtpolizeien (Guardia urbana oder Policía municipal).


Im CNP bestehen die Sparten Verkehrspolizei, Wasserschutzpolizei, Schutz- und Eskortendienst, mobile Einheiten und Hubschrauber, mobile Brigade (als Bahnpolizei) sowie die Spezialeinheiten: berritene Einheiten, Hundestaffeln, Grupos Operativos Especiales de Seguridad (GOES) und die Eliteeinheit Grupo Especial de Operaciones (GEO), vergleichbar der deutschen GSG 9.


Wikipedia-Einträge zu polizeilichen Organisationen weiterer Staaten:









Geschichte

Etymologisch leitet sich der Begriff Polizei vom griechischem Polis ab. Er bezeichnete zunächst die gesamte Verwaltung. Seit dem Mittelalter wurde gute Policey als Ausdruck für eine gute Verwaltung verwendet. In dieser Bedeutung wurde das Wort ursprünglich auch im Begriff "Polizeistaat" erwendet. Damit wurde eine auf alle Lebensbereiche sich erstreckende, sowohl fürsorgliche als auch repressive Tätigkeit eines "allzuständigen" Staates verstanden. Erst mit dem Aufkommen des Liberalismus wurde vor allem das repressive Element in den Vordergrund gerückt; seitdem wird unter "Polizeistaat" ein übermäßig repressiver Staat verstanden.


Weblinks



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