Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft ablegen.
Die Aufgaben der Parteien und ihre wichtige Rolle in modernen Staaten werden damit zum ersten Mal in einer deutschenVerfassung anerkannt. Die Aufnahme der Parteien in das Grundgesetz ist eine der Lehren aus der Weimarer Republik, wo die Parteien nicht als teilnahmeberechtigt an der Politik anerkannt waren und am Schluss abgeschafft werden konnten.
Nach dem Parteiengesetz sind Parteien wie folgt definiert:
§ 2 Begriff der Partei
(1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein.
(2) Eine Vereinigung verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestagswahl noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat.
(3) Politische Vereinigungen sind nicht Parteien, wenn
1. ihre Mitglieder oder die Mitglieder ihres Vorstandes in der Mehrheit Ausländer sind oder
2. ihr Sitz oder ihre Geschäftsleitung sich außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes befindet.
Ihre Arbeit nimmt eine Partei in Deutschland offiziell mit der Gründungsversammlung auf.
Programme
Die Parteien geben sich ein Grundsatzprogramm, das in der Regel für mehrere Jahre oder Jahrzehnte Gültigkeit hat. In den Grundsatzprogrammen werden vor allem die Werte und Ideologien festgelegt.
Programmatische Beschlüsse sind neben der Bundesebene auch auf Landesebene und in den Kommunen üblich. Daneben gibt es aus aktuellem Anlass auch programmatische Beschlüsse zu einzelnen Themenbereichen, die das Grundsatzprogramm ausfüllen und ergänzen sollen. Die deutschen Parteien haben nach der Wiedervereinigung Deutschlands meist auch neue Grundsatzprogramme verabschiedet.
Aufgaben der Parteien
Die Aufgaben der Parteien sind vielfältig und teilweise umstritten. In § 1 des Parteiengesetzes sind einige Aufgaben festgelegt:
(2) Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden, sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen, auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluss nehmen, die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozess der staatlichen Willensbildung einführen und für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen.
Parteienfinanzierung
In Deutschland erhalten die Parteien neben dem Geld, das sie durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und sonstige Einnahmen bekommen, noch Geld vom Staat.
Die Parteienfinanzierung ist ebenfalls im Parteiengesetz geregelt und war der Grund, warum dieses erst 1967 beschlossen wurde. Die Regelungen wurden auf Grund von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und von Skandalen um die Parteienfinanzierung mehrfach geändert. Zur Zeit klagen die Parteien Ödp und Graue Panther gemeinsam vor dem Bundesverfassungsgericht gegen eine Änderung des Parteienfinanzierungsgesetzes, das am 1. Januar 2005 in Kraft treten soll. Kernpunkt dieser Klage ist die Festlegung, das Parteien bei mindestens drei Landtagswahlen 1% der Stimmen haben müssen, um relevante Zuschüsse zu bekommen. Bisher galt als Grenze 1% in einem Bundesland.
Nachdem in der ersten Bundestagswahl viele Parteien in den Bundestag gewählt wurden, befürchtete man teilweise wieder Weimarer Verhältnisse (Parteienzersplitterung). Bereits in der ersten Legislaturperiode nahm die Zahl der Fraktionen ab. In der Folge konzentrierten sich die Stimmen mit der Zeit fast vollständig auf die drei großen Fraktionen (CDU/CSU, SPD, FDP). Erst in den 80ern schaffte mit den Grünen wieder eine vierte Partei den Einzug in den Bundestag. Seit der Wiedervereinigung ist mit der PDS eine weitere Partei im Bundestag vertreten.
Parteienkritik
In Deutschland gibt es inzwischen eine große Parteienverdrossenheit. Es wird oft Kritik an der heutigen Macht der Parteien geäußert.
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