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Pluralismus

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(1) Oft als Schlagwort gebraucht, vertritt das Konzept des Pluralismus die friedliche Koexistenz verschiedener Interessen, Ansichten und Lebensstile in einer Gesellschaft. Im Gegensatz zu totalitären Ideologien erkennt der Pluralismus die in einem Staat oder einer Gesellschaft bestehenden unterschiedlichen Interessen an und betrachtet deren individuelle Verwirklichung, Vertretung und Artikulation als legitim und erwünscht.


Neben dem soziologischen Konzept der Toleranz ist das Konzept der Minimalität des allgemeinsten Normensystems, das so genannte Subsidiaritätsprinzip, das wichtigste Grundprinzip eines politisch pluralistischen Systems: Alles was nicht auf der allgemeinsten Ebene geregelt werden muss, soll zu entscheiden untergeordneten gesellschaftlichen Organisationen, z.B. Religionsgemeinschaften und zuletzt oder gleich dem Individuum überlassen bleiben.


Damit stellt das Konzept des gesellschaftlichen Pluralismus neben Gewaltenteilung, verfassungsmäßig garantierten Grundrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie eine wesentliche, wenn nicht die wesentlichste Grundlage für eine freie Gesellschaftsordnung dar. Ohne das Konzept des gesellschaftlichen Pluralismus könnten z.B. selbst in einer Demokratie die Lebensgestaltungsfreiheiten von Minderheiten durch Mehrheitsbeschlüsse nahezu beliebig (bis auf die nicht pluralistisch motivierten Grundrechte) eingeschränkt werden.


Ein Wesensmerkmal pluralistischer Gesellschaften wie etwa die Bundesrepublik Deutschland ist daher die Freiheit, Parteien, Vereine und Verbände oder Religionen zu gründen oder solchen anzugehören. Die Interessen der autonomen gesellschaftlichen Gruppen können am wirkungsvollsten organisiert, also in Verbänden vertreten werden.


Ein evtl. notwendiger Ausgleich der unterschiedlichen Interessen erfolgt als konfliktreicher Prozess, an dessen Ende der Kompromiss steht.


Voraussetzung ist, dass über die Spielregeln, unter denen der Konflikt der verschiedenen Interessen ausgetragen wird und die Teil des oben genannten, allgemeinsten Normensystems sind, ein Konsens besteht. Außerdem ist wichtig, dass kein relevantes Interesse vom »Markt des Ausgleichs« ausgeschlossen ist.


(2) Neben diesem politischen und soziologischen Pluralismusbegriff gibt es einen davon abweichenden Pluralismus-Begriff in der Philosophie, der das völlig gleichberechtigte Nebeneinander(existieren) unterschiedlicher auch unvereinbarer Systeme, z.B. Normensysteme meint. Dieses philosophische Konzept beschreibt nicht wie der soziologische und politische Pluralismusbegriff eine systemimmanente Eigenschaft übergeordneter (Normen-)Systeme. Vielmehr postuliert der philosophische Pluralismusbegriff die gänzlichen Abwesenheit eines (Meta-)Systems auf systemtranszendenter Ebene, das zwangsläufig mit mindestens einem potentiellen untergeordneten Systemen konfligieren würde, namentlich mit dem System, das durch die Negation der mindestens einen Regel des Meta-Systems definiert wird.


Die grundlegende liberale Forderung des westlichen Kulturkreises nach politischem Pluralismus in möglichst allen Gesellschaftssystemen weltweit, steht interessanterweise zu diesem allgemeineren philosophischen Pluralismus-Konzept im Widerspruch. So machte z.B. der deutsche Staatstheoretiker und Philosoph Carl Schmidt in seinen Werken deutlich, dass die Forderung nach politischem Pluralismus in allen politischen und gesellschaftlichen Systemen weltweit, einen Monismus, also gerade das Gegenteil von Pluralismus postuliert, wenn man das philosophische Konzept von Pluralismus auf systemtranszendenter Ebene der Gesellschafts- und Staatssysteme zugrundelegt.


Die Debatte um diese beiden unterschiedlichen Pluralismus-Begriffe ist heute ein wichtiger Kern des so genannten »Clash of Civilizations« (Samuel Huntington): Während die westlichen Zivilisationen und ihre liberalen Regierungen den ersteren Pluralismus-Begriff weltweit durchzusetzen suchen, wird v.a. von Meinungsführern und Regierungspolitikern in asiatischen und islamischen Gesellschaften der Pluralismus im allgemeineren, philosphischen Sinne eingefordert, auf dessen Grundlage z.B. totalitäre, islamische Religionsstaaten absolut gleichberechtigte Systeme gegenüber westlichen Demokratien sind.


Siehe auch: Demokratie, Demokratietheorie, Dialektik, Liberalismus, Pluralistische These, Religionsfreiheit, Soziologie, Politikwissenschaft


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