Der 'Verantwortliche Pilot' (englisch: Pilot in Command), in Deutschland der 'Verantwortliche Luftfahrzeugführer', in der Schweiz der Kommandant ist, wer ein Luftfahrzeug führt, eine gültige Erlaubnis in Händen hält, und über die fliegerärztliche Tauglichkeit verfügt.
Der verantwortliche Pilot ist derjenige, der nicht nur für die Steuerung des Luftfahrzeugs, sondern auch für die Einhaltung von Vorschriften und die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung für Luftfahrzeug und Insassen verantwortlich ist, und dazu auch das Weisungsrecht gegenüber an Bord befindlichen Personen ausübt.
Der Privatpilot ist zwar verantwortlicher Luftfahrzeugführer, darf aber keine kommerziellen Personen- oder Gepäcktransporte durchführen. Die Privatpilotenlizenz ist jedoch in Ausnahmen gewerblich nutzbar (Flugzeug- und Bannerschlepp, als Fluglehrer, für Photoflüge).
Während Piloten in den Anfängen der LuftfahrtPioniere waren, entstand mit den ersten kommerziellen Flügen der Beruf 'Pilot'. Heutzutage unterscheidet man Berufsflugzeugführer, die in der kommerziellen Luftfahrt tätig sind, und Verkehrsflugzeugführer, die bei Fluggesellschaften fliegen. Während für einfache kommerzielle Flüge in der allgemeinen Luftfahrt (GA, general aviation) der CPL reicht, benötigen Verkehrsflugzeugführer die allgemeine Transport Piloten Lizenz, den ATPL.
Sind für den Betrieb des Luftfahrzeuges mehrere Personen erforderlich, so arbeiten zusammen
der Flugkapitän oder Kommandant als verantwortlicher Luftfahrzeugführer eines Verkehrsflugzeugs, der die Verantwortung für die Sicherheit von Luftfahrzeug und Insassen trägt, und hierzu das Entscheidungs- bzw. Weisungsrecht hat.
der Copilot (Erster Offizier), der den Flugkapitän unterstützt und vertritt.
und der Flugingenieur, der nicht das Luftfahrzeug steuert, sondern dessen technische Systeme bedient.
Fliegerärztliche Tauglichkeit
Grundvoraussetzung für die Flugausbildung und die Tätigkeit als Pilot ist die fliegerärztliche Tauglichkeit, auch 'Medical' genannt. Man unterscheidet im Gebiet der Joint Aviation Authorities JAA:
Klasse 1 für Berufspiloten
Klasse 2 für alle anderen Piloten
Der Fliegerarzt stellt das 'Fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis' aus, das von dem Piloten mitzuführen ist und das bei der geringsten Erkrankung (Schnupfen, Kopfschmerzen) in Deutschland sofort ungültig wird (!).
Flugausbildung
Die Flugausbildung für die verschiedenen Arten von Piloten ist detailliert von der JAA geregelt und erfolgt in einer Flugschule, z.B. in einem Luftsportverein oder an einer Verkehrsfliegerschule.
Fluglizenz
Im Gebiet der Joint Aviation Authorities (JAA) werden von der zuständigen Luftfahrtbehörde nach Abschluss der jeweiligen Flugausbildung mit der Prüfung folgende Lizenzen ausgestellt:
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