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Pate

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Dieser Artikel befasst sich mit dem Taufpaten. Weiteres siehe: Pate (Begriffsklärung).

katholische Auffassung

Ein Pate ist ein geistlicher Lebensbegleiter. "Taufpate" ist ein Ehrenamt der christlichen Kirche und kommt vom lateinischen Patrinus.


In der christlichen Kirche ist es üblich, einem Täufling eine Person zur Seite zu stellen, die ihn auf dem Weg zur Taufe begleiten und für seine rechte Vorbereitung gegenüber der Gemeinde bürgen soll.


Aus dieser Aufgabe entwickelte sich im Laufe der Kirchengeschichte das Patenamt.


Ein Pate übernimmt bei der Kindstaufe die Mitverantwortung, dass das Kind den Glauben, auf den es getauft worden ist, erfahren und selbst leben kann. Bei Taufe soll entweder ein Pate oder zwei Paten verschiedenen Geschlechts zugegen sein.


Bei der Firmung genügt nur eine einzige Person, die diese Aufgabe wahrnimmt. Die Voraussetzungen für das Patenamt sind bei Taufe und Firmung identisch: Die Erziehungsberechtigten und im Ausnahmefall der Spender des Sakraments benennen eine Person, die bereit und geeignet ist, das Amt auszuüben. In der Regel muss der Pate 16 Jahre alt sowie voll initiiert sein und ein glaubensgemäßes Leben führen. Nicht in Frage kommen die Eltern des Täuflings und Katholiken, die mit einer Spruchstrafe belegt sind.


Orthodoxe können Pate sein, sofern ein auch katholischer Pate vorhanden ist, evangelische Christen werden als Pate nicht akzeptiert, sondern gelten als Taufzeugen.


evangelische Auffassung

Nach evangelischer Auffassung übernimmt der Pate bei der Taufe die Rolle des Täuflings gleichsam als Stellvertreter. Traditionell trägt er das Kind zur Taufe, um es dort als wieder geborenen Menschen "aus der Taufe zu heben". Er legt an des Täuflings statt das Bekenntnis ab und vollzieht die Entsagung vom Bösen.


Der Pate steht den Eltern als Führer in der religiösen Erziehung zur Seite.


Ein Patenamt ist in der Bibel nicht vorhanden. Eine Taufe ist auch ohne Paten gültig.


Die Zahl der Paten war - abgesehen vom Adel - für ein Kind bis ins 20. Jahrhundert auf 2-3 beschränkt.


Pate darf sein, wer einer christlichen Kirche angehört und sich zum Glauben an den dreieinigen Gott bekennt.


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