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Parlament

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Das Parlament (altfranzösisch parlement "Unterredung", von französisch parler "reden") ist die gesetzgebende Versammlung (Legislative) von Vertretern einer administrativen Gebietseinheit (z.B. Europäische Union, Staat, Bundesrepublik, Bundesland, Kanton). Keine Parlamente im staatsrechtlichen Sinne sind insbesondere die deutschen Gemeindevertretungen. In einer Demokratie werden die Vertreter durch Wahlen bestimmt, in anderen Regierungsformen finden auch Ernennungen statt.


Das Wort "Parla-ment" kommt ganz offensichtlich von "parler" (Reden), Parley (Diskurs zwischen Feinden) und -ment, in diesem Fall wie bei Monument, ein Ort. Also ein Ort des Diskurses.


Inhaltsverzeichnis


1 Europäische Union

2 Deutschland

3 Österreich

4 Schweiz

5 Weitere Parlamente

6 Historisch Frankreich

7 Historisch England

8 Weblinks


Europäische Union

Das Europaparlament ist die Volkvertretung der EU-Bürger der Europäischen Union, die Mitgliedsstaaten werden legislativ durch den Rat der Europäischen Union vertreten.


[Bild extern:] Europäisches Parlament, Straßburg


Deutschland

Deutsche Parlamente sind beispielweise der Bundestag und der Bundesrat, die auf nationaler Ebene ein Zweikammersystem bilden, sowie die Länderparlamente. Die letzte Volkskammer der DDR vom 18. März 1990 war ebenfalls ein Parlament im engeren Sinn des Wortes.


Österreich

In Österreich sind es auf nationaler Ebene der Nationalrat als Volksvertretung und der Bundesrat (Österreich) als Vertretung der Bundesländer. (siehe auch: Parlament (Österreich))


[Bild extern:] Österreichisches Parlament, Wien


Schweiz

In der Schweiz besteht die nationale parlamentarische Ebene ebenfalls aus einem Zweikammersystem mit Nationalrat und Ständerat, die zusammen als Vereinigte Bundesversammlung den Bundespräsidenten, die Bundesräte (Minister) und die Bundesrichter wählen.


Weitere Parlamente



Siehe auch: Politik, politische Partei, Minderheitenschutz, Politisches Spektrum, Studierendenparlament (StuPa), Nationalversammlung in Frankfurter Paulskirche


Historisch Frankreich

Im Frankreich des Ancien Régime wurde mit Parlament ein Gerichtshof bezeichnet, der als eine der ältesten Institutionen des Reiches galt. Das Parlament konnte die königliche Rechtsprechung bestätigen oder auch korrigieren, in dem es, vor allem im 18. Jahrhundert, ein Gesetz zur "remontrance" an den König zurückverwies. Die verschiedenen Kammern der Parlamente wurden nach ihren Jurisdiktionsbereichen unterschieden ("grande chambre", "chambre des enquêtes", "chambre de requêtes", "tournelle criminelle" und auch die "chambre de l'édit" (bis 1685, siehe Wiederrufung des Ediktes von Nantes)). Besonders im 18. Jahrhundert galten die Parlamente als ein Hort der Opposition von Teilen des Adels ("noblesse d'épée" wie auch der "noblesse de robe") als auch von Teilen des dritten Standes gegen einen als despotisch empfundenen Absolutismus, zu dem sich die jansenistische Opposition gegen die Jesuiten und eine ultramontane Kirche gesellte.


Im Königreich Frankreich wurden neben dem ersten und wichtigsten Parlament von Paris noch die Parlamente von Toulouse (1303), Grenoble (1453), Rouen (1499), Aix (1502), Rennes (1533), Pau (1620), Metz (1633), Douai (1686), Dôle (1676), Besancon (1676) und zuletzt Nancy (1775) eingerichtet.


Siehe auch: Parlement


Historisch England

Das englische Parlament entwickelte sich aus dem adligen Beraterkreis der normannischen Könige, dem so genannten witan. In ihm waren nicht nur persönliche Vertrauensleute des Königs vertreten, sondern sowohl Hoch- als auch Landadlige und hohe geistliche Würdenträger, die aufgrund ihrer Macht einen Anspruch auf die Mitgliedschaft besaßen. Die Beratung des Königs durch den witan wurde nicht nur als Pflicht seiner Mitglieder, sondern auch als ihr Recht verstanden. Der König war also verpflichtet, den Rat einzuholen. Unter den frühen Normannenkönigen wurden die Parlamente nur jeweils nach Bedarf einberufen, wenn wichtige Themen zu beraten waren. 1265 wurden erstmals auch niedere Ritter und bürgerliche Vertreter von Grafschaften und Städten zu einem Parlament eingeladen. So entstand das House of Commons, das Unterhaus. Im 14. Jahrhundert nahmen Selbstbewusstsein und Macht des Parlaments zu. Die Zahl der Mitglieder nahm zu. Das Parlament verstand sich nicht nur als Beratungs- sondern zunehmend als Kontrollorgan dem König gegenüber. Zudem beanspruchte es die Funktion des obersten Gerichtshofs und vor allem das Recht, Steuern zu bewilligen. Auch die Einberufung war nicht mehr allein vom Willen des Königs abhängig. Die Parlamentsmitglieder konnten zunehmend auch auf eigene Initiative zusammentreten. Allerdings wurde das englische Parlament dadurch zunehmend auch der Schauplatz von Auseinandersetzungen zwischen den Adelsgruppen des Landes.


Weblinks



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