Der Begriff Paragraf bzw. Paragraph stammt aus dem Griechischen, gebräuchliches Zeichen ist das Paragraphenzeichen§, bezieht man sich auf mehr als einen Paragraphen werden zwei nebeneinandergestellt: §§.
Ein Paragraph dient zur Einteilung in aufzählendem Schrifttum (etwa Gesetze, Verträge, Lehrbücher). Er selbst wird in der Regel zur besseren Referenzierbarkeit (insbesondere bei Gesetzestexten) wiederum aufgeteilt in Absätze, Nummern und/oder Sätze.
Manchmal werden Gesetze oder Verträge auch anstelle durch Paragraphen durch Artikel gegliedert.
Lesebeispiele
§ 4 AO: Paragraph vier der Abgabenordnung
§§ 14 f. EStG: die Paragraphen 14 und 15 (der Folgende) des Einkommensteuergesetzes
§§ 33 ff. BauNVO 69: Die Paragraphen 33 und mehrere Darauffolgende der Baunutzungsverordnung von 1969
§ 323 (4) 1 BGB: Der Paragraph 323, 4. Absatz, Nr 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches
§ 100 V S.1 KrW-/AbfG: Der Paragraph 100, 5. Absatz, 1. Satz des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
§ 25.2 StGB: Paragraph 25, 2. Absatz des Strafgesetzbuches
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