Otto Palandt (* 1. Mai 1877 in Stade; † 3. Dezember1951) ist der Herausgeber des nach ihm benannten BGB-KommentarsPalandt. Bis zur 10. Auflage war er Mitautor des gleichnamigen Kommentars, ohne dass er überhaupt einen einzigen Paragraphen kommentierte. Fälschlich wird Palandt manchmal als Gründungsherausgeber bezeichnet. Erster Herausgeber des "Palandts" war Wilke. Dieser strarb aber vor Erscheinen der ersten Auflage bei einem Autounfall.
Im Jahr 1899 absolviert Palandt in Celle das erste juristische Staatsexamen. Im gleichen Jahr beginnt er das Referendariat in Zellerfeld (Harz). 1902 wird Palandt ohne Dissertation in Heidelberg promoviert. 1904 legt Palandt, ebenfalls in Celle, das zweite juristische Staatsexamen ab. Von 1906 bis 1912 ist er Richter am Amtsgericht Żnin (Posen). Ab 1912 ist Palandt am LandgerichtKassel tätig. Während des ersten Weltkrieges ist Palandt Richter am Kaiserlichen Obergericht in Warschau. Später wird er zum Gerichtsrat am Oberlandesgericht Kassel ernannt. Schon frühzeitig trat Palandt für den Nationalsozialissmus ein. 1934 wird Palandt von Roland Freisler zum Präsidenten des Reichsjustizprüfungsamtes und damit einer der Einflussreichsten Juristen des Dritten Reichs. Im selben Jahr wird Palandt mit der Arbeit an einem Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beauftragt, "der das nationalsozialistische Gedankengut hinreichend berücksichtigt".
Palandt kommentierte auch die Juristenausbildungsordnung des Reiches. Über die erforderlichen Kenntnisse zur ersten juristischen Staatsprüfung schrieb er 1935
"Dazu gehört vor allem die ernsthafte Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus und seinen weltanschaulichen Grundlagen, mit dem Gedanken der Verbindung von Blut und Boden, von Rasse und Volkstum [...]. Auch in der mündlichen Prüfung haben die völkischen Grundlagen des neuen Staates, seine Geschichte und Weltanschauung den gebührenden Platz neben dem juristischen Wissen erhalten"
Neben seiner Haltung zum Nationalsozialismus ist auch Palandt Auffassung zur Rolle der Frau in Juristischen Berufen kritikwürdig. Die unter seiner Präsidentschaft erlassene neue Justizausbildungsverordnung trat am 22. Juli1934 in Kraft, wenig später folgte am 20.Dezember1934 das Gesetz zur Änderung der Rechtsanwaltsordnung.
Dieses Gesetz besagten, dass Frauen als Anwälte nicht mehr zugelassen waren, weil das einen
"Einbruch in den altgeheiligten Grundsatz der Männlichkeit des Staates"
bedeutet hätte.
Palandt hat, nach der Verabschiedung der neuen Gesetze, unmissverständlich formuliert, es sei
"Sache des Mannes, das Recht zu wahren."
Der Palandt selbst wurde durch ihn nur mit einem Vorwort und einer Einleitung bereichert, die seine eigene nationalsozialistische Verblendung dokumentierte. Für den Beck-Verlag, der die Kurzkommentar-Reihe aus den Händen eines jüdischen Verlages 1933 gekauft hatte, war die Herausgeberschaft Palandts aus Vermarktungsgründen erfolgt.
Lesenswert
Klaus Slapnicar, Der Wilke, der später Palandt hieß, NJW 2000, S. 1692 ff. (1695).
Hans Wrobel, Otto Palandt zum Gedächtnis. 1. Mai1877-3. Dezember1951, in: Redaktion Kritische Justiz (Hrsg.)
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