Die Ortsdurchfahrt ist der Abschnitt einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße innerhalb einer Ortschaft für die besondere Bedingungen für die Baulast, die Unterhaltung und des Anbaues bestehen.
Die Baulast und die Unterhaltung der Straße liegen hierbei oftmals nicht, wie der Name vermuten lässt, beim Bund, dem Land oder dem Kreis, sonden bei der Gemeinde. Auch gilt in diesem Abschnitten die so genannte Anbaubeschränkung nicht. Die Ortsdurchfahrt wird nicht durch die gelben Ortseingangsschilder festgelegt, sondern durch den so genannten OD-Stein. Dieser ist ca. 50 cm hoch, gelb und hat die Form eines Dreieckprismas. Auf ihm ist die Bezeichnung der Straße und die Kilometrierung angegeben. OD-Stein und Ortseingangschild liegen zwar oftmals dicht beieinander, müssen dies aber nicht. Zudem kommt es vor, dass Straßen zwar durch einen geschlossenen Ort hindurchführen, aber keine Ortsdurchfahrten sind. Am bekanntesten dürften in dieser Hinsicht die in Stadtgebiet liegenden Autobahnen und Schnellstraßen sein.
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