Als Oldenburger Land bezeichnet man im engeren Sinne den nördlichen, älteren Teil des Großherzogtums. Der 1815 erworbene Südtteil des Landes wurde Oldenburger Münsterland genannt. Der Begriff Oldenburger Land kann sich sowohl auf die alte Grafschaft als auch auf das Großherzogtum nach 1815 beziehen. Nicht gebraucht wird er allerdings für die weiteren bis 1938 zu Oldenburg gehörenden Gebiete im Birkenfeld.
Geschichte
Oldenburg war im Alten Reich eine Grafschaft, die sich rund um die 1108 erstmals erwähnte Siedlung Oldenburg entwickelte und im Laufe der Geschichte größere Gebiete hinzugewinnen konnte. Im 16. Jahrhundert wurde die Grafschaft lutherisch.
Aus der Dynastie des Oldenburger (Haus Oldenburg) sind mehrere dänische Könige hervorgegangen, 1448 wurde ein Graf von Oldenburg König von Dänemark. So kam es, dass Oldenburg später zeitweise dänisch war. Durch Ländertausch gelangte die Grafschaft Oldenburg 1774 an Holstein-Gottorp und von dort an dessen reformierte Linie des Fürstentums Lübeck. Gleichzeitig wurde Oldenburg Herzogtum und die Residenz dieses Staates wurde wieder nach Oldenburg verlegt. Das Herzogtum bestand somit aus 2 räumlich getrennten Teilen, Oldenburg und Fürstbistum Lübeck (Sitz Eutin).
Nach dem Wiener Kongress1815 kam auch ein Teil des Niederstift Münster an Oldenburg, das nun Großherzogtum wurde. Außerdem erhielt es als weitere Exklave das Fürstentum Birkenfeld an der Nahe, so dass sein Staatsgebiet nunmehr drei Teile umfasste.
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