Das österreichische Bundesheer als bewaffnete Macht der Republik Österreich ist Teil des österreichischen Bundesverwaltung und steht gemäß Artikel 80 B-VG - de iure - unter dem Oberbefehl des Bundespräsidenten und - de iure und de facto - der Befehlsgewalt und, soweit diese nicht dem Bundespräsidenten obliegt, der Verfügungsgewalt des Bundesministers für Landesverteidigung. Der Bundesminister für Landesverteidigung übt die Befehlsgewalt über die Dienststellen des Bundesheeres grundsätzlich durch deren Kommandanten und Leiter aus.
Der derzeitige Bundesminister für Landesverteidigung ist Günther Platter, Chef des Generalstabes ist General Roland Ertl.
Primäre Aufgabe des österreichischen Bundesheeres ist die militärische Landesverteidigung. Weiters obliegen dem Heer vor allem die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren sowie Hilfeleistung bei Elementarereignissen.
Das Bundesheer besteht aus 35.000 Mann im Präsenzstand und 75.000 Mann der Miliz.
Die Organisation des Bundesheeres im Frieden umfasst nur Wehrpflichtige des Präsenzstandes, die Einsatzorganisation umfasst auch die Milizsoldaten. Für die Heranziehung von mehr als 5.000 Mann der Miliz oder Reserve ist die Ermächtigung des Bundespräsidenten erforderlich.
Die organisatorische Gliederung des Bundesheeres sieht vor allem folgende Kommanden vor: Das Kommando Landstreitkräfte, das Kommando Luftstreitkräfte, das Kommando Internationale Einsätze und das Kommando Spezialeinsatzkräfte. Diese Konzentration der Truppenführung auf vor allem erstere zwei Kommanden löste die Gliederung in Korps, die bis 2002 bestand, ab.
Seit 1960 ist das Heer an Auslandseinsätzen unter UN-Mandat beteiligt, seit 1995 in der Partnerschaft für den Frieden der NATO. Um das Bundesheer an die Anforderungen der kommenden Jahre anzupassen, wurde von Bundesminister Günther Platter eine Reformkommission eingesetzt, deren Bericht Mitte Juni 2004 offiziell an den Minister übergeben wurde.
Aufgaben des Bundesheeres sind gemäß Art 79 B-VG und § 2 Abs. 1 Wehrgesetz
Militärische Landesverteidigung (§ 2 Abs. 1 lit. a Wehrgesetz)
Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen sowie der demokratischen Freiheiten der Bürger (Assistenzeinsatz gemäß § 2 Abs. 1 lit. b Wehrgesetz)
Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren (Assistenzeinsatz gemäß § 2 Abs. 1 lit. b Wehrgesetz)
Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges (Assistenzeinsatz gemäß § 2 Abs. 1 lit. c Wehrgesetz)
Hilfeleistung im Ausland bei Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe sowie der Such- und Rettungsdienste (Auslandseinsatz gemäß § 2 Abs. 1 lit. d Wehrgesetz)
Wehrsystem
Wehrpflicht
Das Wehrsystem sieht vor, dass jeder männliche österreichische Staatsbürger im Alter von 17 bis 50 (Offiziere, Unteroffiziere und Spezialisten: 65) Jahren wehrpflichtig ist und Frauen freiwillig Dienst im Bundesheer leisten können. Männliche Staatsbürger, die aus Gewissensgründen die Erfüllung der Wehrpflicht verweigern, müssen Ersatzdienst leisten (Zivildienst). Das Bundesheer wird somit vor allem auf Grund der allgemeinen Wehrpflicht gebildet und ergänzt.
Milizsystem
Gemäß Artikel 79 B-VG ist das Bundesheer nach einem Milizsystem einzurichten, wonach es in Friedenszeiten nur zu Übungen und in geringerer Mannstärke zusammentritt. Die Wehrpflichtigen gehören für die Dauer ihrer Wehrpflicht dem Präsenzstand, dem Milizstand oder dem Reservestand an:
Von den mehr als 1.000.000 ausgebildeten Wehrpflichtigen im Alter von 18 bis 50 (bzw. 65) stehen ca. 35.000 im Präsenzstand (= ca. 16.000 Berufssoldaten + ca. 17.000 Präsenzdiener), ca. 75.000 im Milizstand und theoretisch ca. 990.000 im Reservestand. Von letzteren wird jedoch aufgrund von mangelnder Eignung für den Einsatz bzw. Unabkömmlichkeit im Zivilberuf nur ein gewisser Teil heranziehbar sein.
Friedensorganisation und Einsatzorganisation
Friedensorganisation: Im Frieden tritt das Bundesheer zu Übungen und Assistenzeinsätzen zusammen. Um schnell auf vor allem terroristische Angriffe im Inneren, Assistenzanfragen ziviler Behören (Hochwasserschäden, Lawinen etc.) sowie Veränderungen in der unmittelbaren Nachbarschaft Österreichs reagieren zu können, werden Präsenzkräfte in der Stärke von rund 10.000 Mann aufgestellt, zu deren Bildung bestimmte Verbände und Einheiten abwechselnd herangezogen werden.
Einsatzorganisation: Bei Einsätzen zur militärischen Landesverteidigung kann die Organisation des Bundesheeres von der Friedens- zur Einsatzorganisation werden. Letztere unterscheidet sich von der Friedensorganisation dadurch, dass ihr auch die Wehrpflichtigen des Milizstandes angehören, womit die Gesamtstärke des Heeres beträchtlich anwächst.
Der Übergang von der Friedens- in die Einsatzorganisation erfolgt durch die Mobilmachung. Alle für den Einsatz aufzubietenden Soldaten leisten dann Einsatzpräsenzdienst. Die Heranziehung von Milizsoldaten und Reservisten zum Einsatzpräsenzdienst verfügt bis zu einer Gesamtzahl von 5.000 Mann (innerhalb der ihm von der Bundesregierung erteilten Ermächtigung) der Bundesminister für Landesverteidigung, darüber hinaus der Bundespräsident.
Um das Bundesheer an die Anforderungen der kommenden Jahre anzupassen, wurde von Bundesminister Günther Platter eine Reformkommission, bestehend aus militärischen Experten und prominenten österreichischen Persönlichkeiten, unter der Leitung von Helmut Zilk, eingesetzt, deren Bericht Mitte Juni 2004 offiziell an den Minister übergeben wurde.
Der Bericht enthält im Kern folgende Vorschläge:
Verkürzung der Wehrdienstzeit von 8 auf insgesamt nur mehr 6 Monate ab 2007
Die Möglichkeiten eines Berufsheeres werden teilweise erwogen.
Senkung der Mobilmachungsstärke von derzeit ca. 110.000 auf ca. 50.000 Mann
Änderungen der Aufgaben der Milizsoldaten
Zwei Bataillone (2500 Mann) und ein Brigade (3500) für Auslandseinsätze
Knapp die Hälfte der Liegenschaften des Bundesheeres sollen verkauft werden.
Internationale Bedeutung des Bundesheeres
Das österreichische Bundesheer nimmt seit 1960 an friedenserhaltenden internationalen Einsätzen teil:
Dieser Beitrag ist aus der XML-Version der deutschen WikiPedia® entwickelt worden und unterliegt inhaltlich den GNU FDL-Lizenzbestimmungen. Linkziele außerhalb der wikipedia-Inhalte unterliegen den Urheberrechten der jeweiligen Anbieter
( DirectDownloads ) Kalenderblätter druckfertig aufbereitet für Schmuckblätter zum Selbstdrucken im Word DOC6/RTF Format, je Euro 5 über Click&BuyJAN | FEB | MÄRZ APRIL | MAI | JUNI JULI | AUG | SEPT OKT | NOV | DEZ
Das Geschenk für jeden Anlass, nicht nur bei 'runden' Jubiläen Andere Einzeltage oder Zahlungsarten bitte HIER bestellen
Diese Web Site verdient ihr Geld durch Produktverkäufe (CD-ROM, downloads) und in erster Linie durch Anzeigen. Wenn Sie als Webmaster zuverlässige Partner suchen für Ihr eigenes Anzeigenschäft, dürfen Sie sich gerne auf unsere Empfehlungen stützen:
z.B.: GigaCash & ProfiWin