Ein Ökumenisches Konzil (von gr. οικουμενη bewohnt, die bewohnte Erde, und lat. concilium Ratsversammlung) ist ein Konzil, dessen Bischöfe die ganze Welt repräsentieren. Dies ist dabei räumlich wie auch theologisch zu verstehen. Einzelne Konzile wurden erst durch die Rezeption ihrer Beschlüsse zu Ökumenischen Konzilen aufgewertet.
Es wird unterschieden zwischen
allgemein anerkannten ökumenischen Konzilen, die von der orthodoxen, katholischen und den meisten evangelischen Kirchen anerkannt werden, wobei ihre Autorität in den einzelnen Kirchen unterschiedlich gewertet wird
nur von der katholischen Kirche anerkannte ökumenischen Konzile.
Eine Zusammenstellung der ökumenischen Konzile und ihrer Bedeutung findet sich unter Liste ökumenischer Konzile.
Die ersten Ökumenischen Konzile wurden vom Römischen Kaiser einberufen, ihre Ergebnisse wurden von ihm bestätigt. Diese Praxis wurde später vom Römischen Papst übernommen.
In der Orthodoxie sind die ökumenischen Konzile die höchste institutionelle Entscheidungs-Instanz. Allerdings gelten sie nicht als per se unfehlbar, denn mehrmals wurde Konzilen, die sich selbst als "ökumenisch" bezeichnet hatten, dieser Status später von einem anderen Konzil aberkannt, wegen mangelnder Zustimmung in der Bevölkerung. Nur die Kirche als ganzes gilt als unfehlbar, wobei offenbleibt, in welchen Institutionen, Gremien, oder Bewegungen sich diese Unfehlbarkeit jeweils äußert, denn: "Der Geist weht, wo er will."
Römisch-katholische Kirche
Im Katholizismus ist das entscheidende Kriterium dafür, ob ein Konzil ökumenisch ist oder nicht, seine Leitung durch den Papst oder seine Beauftragten, sowie die Zustimmung des Papstes zu seinen Beschlüssen.
Evangelische Kirchen
Bei den Evangelischen Kirchen werden zwar die Ergebnisse der Konzile größtenteils akzeptiert, allerdings gilt laut Luther: "Auch Konzile können irren". Ihnen ist immer dann zuzustimmen, wenn ihre Lehre im Einklang mit der Bibel steht. Andernfalls ist kein Christ verpflichtet, sie anzuerkennen. Probleme treten häufig bei der Anerkennung des siebenten Konzil auf.
In der orthodoxen Kirche werden von manchen auch das pro-Photius-Konzil von 879 und das palamitische Konzil von 1351 als ökumenische Konzilien anerkannt; die meisten bezeichnen diese Konzile lediglich als panorthodox, also alle orthodoxen Kirchen betreffend.
Die Tendenz, die eigene Theologie als die alleinige Wahrheit wahrzunehmen und damit den Anspruch zu verknüpfen, die einzige wahre Kirche zu vertreten, führte dazu, dass in späterer Zeit einzelne christliche Konfessionen ihrerseits Ökumenische Konzile einberiefen.
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