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Oder-Neiße-Grenze

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Die Oder-Neiße-Grenze, zu DDR-Zeiten auch Oder-Neiße-Friedensgrenze genannt, ist die entlang der Flüsse Oder und Neiße verlaufende östliche Grenze Deutschlands zu Polen.


Sie wurde zunächst im Rahmen des Potsdamer Abkommens am 2. August 1945 von den Alliierten bis zum Abschluss eines endgültigen Friedensvertrages festgelegt.


Im Görlitzer Vertrag 1950 erkannte die 1949 gebildete DDR den neu entstandenen Grenzverlauf an, anders als die im selben Jahr gegründete westdeutsche Bundesrepublik, die erst 1970 im Warschauer Vertrag die Oder-Neiße-Linie als faktische unverletzliche Westgrenze Polens anerkannte, mit dem Vorbehalt einer Änderung im Rahmen eines Friedensvertrages.


Als nach der Wende insbesondere in Polen die Sorge wuchs, die Bundesrepublik


Deutschland könne eine Revision der Grenzen fordern, verlangten die vier Siegermächte die endgültige Anerkennung der polnischen Westgrenze als Voraussetzung für ihre Zustimmung zur Deutschen Einheit. Mit dem Deutsch-Polnischen Grenzvertrag erfolgte am 14. November 1990 die endgültige Bekräftigung der Oder-Neiße-Linie als Grenzverlauf zwischen beiden Staaten.


Durch diesen Vertrag gab die Bundesrepublik endgültig alle Ansprüche auf die Ostgebiete des Deutschen Reiches auf, die östlich dieser Linie lagen.


Inhaltsverzeichnis


1 Geschichte der Oder-Neiße-Grenze

2 Vorgeschichte

3 Politik um die Grenze

4 Weblinks


Geschichte der Oder-Neiße-Grenze

  • 2. August 1945: Bestimmung der Oder-Neiße-Linie als Westgrenze Polens durch die Alliierten im Potsdamer Abkommen
  • Polen lehnt die Grenzlinie ab und besetzt widerrechtlich Stettin
  • Auch die SBZ lehnt die Grenzlinie ab
  • März/April 1947: Offizielle Bezeichnung der Oder-Neiße-Grenze als "Friedensgrenze" durch die Moskauer Außenministerkonferenz
  • Absetzung des opponierenden Ost-CDU-Vorsitzenden, Jakob Kaiser, durch die SMAD.
  • 11. Januar 1949: Eingliederung der durch die Grenzziehung gewonnenen Gebiete in die polnische Staatsverwaltung.
  • 18. Oktober 1949: Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Polen und der DDR. Präsident Wilhelm Pieck bekundet gegenüber Staatspräsident Bierut die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze.
  • 6. Juni 1950: Görlitzer Abkommen durch DDR-Ministerpräsident Otto Grotewohl und Polen durch Präsident Cyrankiewicz zur Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze Warschau unterzeichnet. Sie sei "unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze, die die beiden Völker nicht trennt, sondern einigt". Sie verläuft "von der Ostsee entlang der Linie..._ Świnoujście,..._ Oder bis zur..._ Lausitzer Neiße..._ entlang bis zur tschechoslowakischen Grenze", womit sie "die Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen bildet." Das Stettiner Gebiet wurde nicht erwähnt, ebensowenig die in Potsdam getroffene Feststellung, die Grenzbeschreibung gelte nur bis zur "endgültigen Festlegung der Westgrenze Polens" in einer kommenden Friedensregelung.
  • 7. Juni 1950: Anerkennung des deutschen Staatsgebietes durch Frankreich "in den Grenzen von 1937".
  • 8. Juni 1950: Einspruch der USA und Großbritanniens gegen den Görlitzer Vertrag
  • 9. Juni 1950: Das Regierungsabkommen wird seitens der Bundesrepublik für "null und nichtig" erklärt. Die Bundesregierung beruft sich eben auf die im Görlitzer Vertrag fehlende Bedingung, dass die Entscheidung über die gegenwärtig polnisch und sowjetisch verwalteten deutschen Ostgebiete erst in einem späteren Friedensvertrag gefällt werde.
  • Abtretung eines DDR-Gebietsteiles auf der Insel Usedom an Polen
  • 6. Juli 1950: Förmlicher Abschluss des Görlitzer Vertrages
  • 27. September 1951: Abkommen über Grenzmarkierung in Frankfurt (Oder)
  • 1963 Willy Brandt: formuliert Bedenken gegen die Festschreibung der Oder-Neiße-Grenze
  • 1968: Als erster deutscher Politiker votiert Außenminister Willy Brandt für eine "Anerkennung bzw. Respektierung der Oder-Neiße-Grenze bis zur friedensvertraglichen Regelung".
  • 7. Dezember 1970: Warschauer Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen. Beide Seiten bekunden, dass die aus den Potsdamer Beschlüssen herrührende bestehende Grenzlinie "die westliche Staatsgrenze der Volksrepublik Polen bildet". Man habe "gegeneinander keine Gebietsansprüche" und werde solche "auch in Zukunft nicht erheben".
  • Ende 1971: Innenpolitische Auseinandersetzungen um die Ostverträge. Die Unionsmehrheit erklärt ihre Bereitschaft zur Stimmenthaltung bei der Abstimmung über die Ostverträge und toleriert damit ihre Annahme durch den Bundestag.
  • 10. Mai 1972: Der Bundestag bekräftigt die Vorläufigkeit des Vertrages. Er bilde "keine Rechtsgrundlage für die heute bestehenden Grenzen".
  • 1985: Ausdehnung der DDR - Hoheitsgewässer in der Stettiner Bucht führt zu Zwistigkeiten mit Polen.
  • 27. September 1989: Außenminister Genschers UNO-Vollversammlung versichert dem polnischen Volk, "dass sein Recht, in sicheren Grenzen zu leben, von uns Deutschen weder jetzt noch in Zukunft durch Gebietsansprüche in Frage gestellt wird",
  • 21. Juni 1990: Bundeskanzler Helmut Kohl kündigt die völkerrechtliche Anerkennung der Grenze Polens zu Deutschland an, "so wie sie heute verläuft"
  • 12. September 1990: Bestätigung der bestehenden Grenzen zwischen dem vereinten Deutschland und Polen im Zwei-plus-Vier-Vertrag
  • 14. November 1990: Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze: "Der Verlauf der Grenze bestimmt sich nach dem Görlitzer Abkommen..._ sowie dem Warschauer Vertrag"


Vorgeschichte

Die Oder-Neiße-Grenze ist die 1945 gezogene Grenze zwischen Deutschland und Polen. Diese Linie geht entlang der Flüsse Oder und Lausitzer Neiße und war die Angriffslinie der Roten Armee auf Deutschlands Hauptstadt Berlin.


Vor der Zeit des Dritten Reiches gehörte das Land östlich dieser Flüsse zu Deutschland. Verhandlungen auf der Jalta-Konferenz kurz vor Ende des Krieges sprachen von einer Westverschiebung Polens. Genaue Angaben blieben offen, aber entsprachen dem Willen Stalins, die Teile östlich der Curzon-Linie (Westteil Weißrußlands und der Ukraine) für die Sowjetunion zurückzugewinnen, die nach dem ersten Weltkrieg durch Polen erobert wurden. US-Präsident Franklin Delano Roosevelt wollte die Sowjetunion zum Eintritt in den Krieg gegen Japan bewegen.


Schon Monate vor Ende des 2. Weltkriegs hatte die Sowjetunion die Kontrolle über den bisherigen östlichen Teil Deutschlands und setzte kommunistische polnische und sowjetische Verwalter ein, die die deutsche Bevölkerung unkontrolliert vertrieben und eigene Landsleute ansiedelten.


Konfrontiert mit diesem fait accompli beschlossen die Alliierten Siegermächte auf der Potsdamer Konferenz deutsche Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie unter sowjetische und polnische Verwaltung zu stellen. In einem noch zu schließenden Friedensvertrag sollten die genauen Grenzen festgelegt werden. Strittig war zunächst noch, ob die Grenzziehung entlang der Lausitzer oder Schlesischen (Glatzer) Neiße erfolgen sollte. Es wird kolportiert, dass den amerikanischen und englischen Verhandlungsdelegationen die Existenz der Lausitzer Neiße anfangs nicht bewußt gewesen sein soll. Letztlich einigte man sich auf die Lausitzer Neiße.


Es wurde auch beschlossen, die in Polen lebende deutschstämmige Bevölkerung in geordneter Weise "auszuführen". Die Potsdamer Konferenz mahnte, die sog. "wilden" Vertreibungen der Deutschen einzustellen. Dennoch erfolgten in den folgenden Jahren weiter mehrmals Vertreibungsaktionen durch kommunistische und nationalistische Gruppen, Militär und Paramilitär aus der Sowjetunion, Polen und der Tschechoslowakei. In den neuen polnischen Westgebieten wurde die vertriebene deutsche Bevölkerung vielfach durch polnische Vertriebene aus den von der Sowjetunion annektierten polnischen Gebieten ersetzt.


Politik um die Grenze

Die Vertreibungen aus den betroffenen Gebieten nach dem Zweiten Weltkrieg wurden durch die Verträge endgültig unumkehrbar gemacht. Insbesondere die Vertriebenenverbände tun sich daher mit einer Akzeptanz des endgültigen Verlusts der alten Heimat sehr schwer. Auch schürte die zögerliche und ambivalente Politik der Parteien lange Zeit Hoffnungen des Revisionismus, eine Grenzänderung zu Gunsten Deutschlands sei im Bereich des Möglichen, bis der Deutsch-Polnische Grenzvertrag 1990 eine abschließende Regelung brachte. Damit wurde endgültig der Tatsache Rechnung getragen, dass eine heutige Korrektur der Grenzlinie, die den damals betroffenen Menschen und ihren Nachkommen gerecht erscheinen würde, neue Ungerechtigkeiten für die nach 1945 dort geborenen Menschen mit sich bringen würde, die selbst kein Unrecht begangen haben.


Von nationalistischen Kreisen wird die Legalität der Grenzziehung nach wie vor bestritten.


Entsprechende Forderungen sind oft begleitet von einem ideologisch geprägten Antikommunismus. In Extremfällen wird versucht, solche Forderungen durch die Verharmlosung oder Leugnung deutscher Kriegsverbrechen zu stützen.


Weblinks



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