Als Nichtraucherschutz bezeichnet man alle Aktionen und Maßnahmen, die geeignet sind nichtrauchende Menschen wirksam vor den Gefahren des Tabakqualms zu schützen (Passivrauchen). Der Nichtraucherschutz ist in Deutschland derzeit noch wenig entwickelt, obwohl auch hier Fortschritte zu verzeichnen sind (z.B. Rauchverbot in weiten Teilen der Bahnhöfe und Flughäfen). Rechtlich ist ein Nichtraucherschutzgesetz vom Bundestag zu beschließen. Verschiedene fraktionsübergreifende Vorstöße in diese Richtung sind in der Vergangenheit jedoch gescheitert.
Einen gewissen Vorschritt bedeutet die kürzlich novellierte Arbeitsstättenverordnung. Sie besagt u.a., dass das Rauchen in Räumen, in denen mehrere Menschen tätig sind, grundsätzlich untersagt ist. Öffentliche und private Einrichtungen können sich jedoch in eigener Verantwortung auf Maßnahmen für einen wirksamen Nichtraucherschutz einigen (Betriebsvereinbarungen).
Die Nichtraucher-Initiative Deutschland e.V. (NID) setzt sich gemeinsam mit regionalen Initiativen für den Nichtraucherschutz in Deutschland ein.
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