Monarchie (über franz.monarchie aus griechisch: monarkhía "Alleinherrschaft") ist eine Staats- und Regierungsform, bei der eine Einzelperson eine oft von einem Gott abgeleitete Autorität zugesprochen wird, die seiner Herrschaft über den persönlichen Machtbesitz hinaus legitimiert. Diese Art der Monarchie kann jedoch bis ins alte Ägypten zurückgeführt werden, wo der Pharao als Gott verehrt wurde. Ähnliches gilt für das kaiserliche System in China, das dem Herrscher als Sohn des Himmels (Pinyin: tiānzi) bezeichnete, in seiner Herrschaft ein Mandat des Himmels erblickte und ihm dadurch absolute Macht verlieh. Die Monarchie erhält ihre Kontinuität in ihrer typischen Ausprägung durch eine Erbfolge, es gibt jedoch abweichende Beispiele (die Wahlmonarchie etwa, siehe Polen-Litauen und Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation).
Europa wird im Mittelalter von Monarchien beherrscht: der Monarch steht dort an der Spitze eines Gefüge regional mehr oder weniger homogener Herrschaftsgebiete, die als Lehen an Gefolgsleute vergeben worden sind. Dieses Feudalsystem bildet die Grundlage der Verwaltung und des Militärwesens in den beherrschten Gebieten, leidet jedoch am zunehmenden Anspruch der Lehnsleute, selbst in Erbfolge über ihre Gebiete zu verfügen und aus diesen wiederum an Gefolgsleute Lehen zu vergeben. Bis zum Aufziehen früher Formen des modernen Staats verliert der europäische Monarch daher faktisch immer weiter an Macht an den so gebildeten feudalen Adel.
Mit dem Entstehen des modernen Staats bilden sich in Europa der Neuzeit drei Formen der Monarchie heraus:
In dieser Form besitzt der Monarch dem Anspruch nach die alleinige Staatsgewalt; der Adel verliert seine Position im Feudalsystem im Austausch gegen Privilegien im Staats- und Militärwesen. Das bekannteste Beispiel für den Anspruch auf absolute Herrschaft des Monarchen ist der SonnenkönigLudwig XIV., dessen Selbstverständnis L'état, c'est moi (deutsch: der Staat bin ich) als geradezu prototypisch für diese Entwicklung angesehen werden kann. Der absolute Machtanspruch ist auf Dauer jedoch nicht gegen den Adel und das aufstrebende Bürgertum durchzusetzen; dort wo die Monarchie überlebt nimmt sie Elemente der Republik oder Demokratie an:
Konstitutionelle Monarchie
In dieser Form der Monarchie ist die Macht des Monarchen nicht mehr absolut (uneingeschränkt), sondern von der Verfassung geregelt. Die Regierung aber wird weiterhin vom Monarchen und nicht von einer Volksvertretung bestimmmt. Ein Beispiel dafür ist das kaiserliche Deutschland1871 bis 1918 bzw. Liechtenstein heute.
Parlamentarische Monarchie
Die Parlamentarische Monarchie ist aus der Konstitutionellen Monarchie entstanden. In ihr werden die Staatsgeschäfte de facto nicht mehr vom Monarchen, sondern vom Parlament und der Regierung geführt, obwohl de jure immer noch ein beträchtlicher Einfluss des Monarchen gegeben sein kann. Diesem kommen jedoch zumeist nur noch repräsentative Aufgaben zu. Ältestes Beispiel ist hierfür Großbritannien aber auch in Belgien, Luxemburg, Kanada, Dänemark, Norwegen, den Niederlanden, Schweden und Spanien ist diese Staatsform anzutreffen.
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