Das Wort Mobbing wird umgangssprachlich häufig statt Schikane verwendet. Das Wort kommt aus dem Englischen. Mob bedeutet dort Meute, to mob anpöbeln, über jemanden herfallen. Geprägt wurde der Begriff durch den schwedischen Wissenschaftler Heinz Leymann. Anders als in den skandinawischen Ländern und im deutschsprachigen Raum wird in anderen Ländern meist der englische Begriff bullying verwendet.
Mobbing im engeren Sinne steht für Schikanen und Intrigen gegen Personen am Arbeitsplatz, die systematisch, regelmäßig und über einen längeren Zeitraum vorkommen. Mobbing ist verwandt mit anderen Arten des Konflikts, untescheidet sich aber durch seine lange Dauer, die besondere Einseitigkeit der Beziehung und dem Ziel die jeweilige Person aus der Institution zu drängen. Die Schikanen können z.B. darin bestehen, jemanden lächerlich zu machen, ihm/ihr Informationen vorzuenthalten, Gerüchte zu verbreiten oder beim Vorgesetzten zu verpetzen. Wissenschaftler bemühen sich um eine eindeutige Operationalisierung des Mobbingbegriffs. Im LIPT (Leymann Inventar des psychologischen Terrors) sind 45 Handlungen aufgeführt, von denen eine oder mehrere mit einer bestimmten Häufigkeit und Dauer vorkommen müssen, um als Mobbing gewertet zu werden.
Die Handlungen sind in fünf Kategorien aufgeteilt:
Angriffe auf die Möglichkeiten zu kommunizieren.
Angriffe auf die sozialen Beziehungen.
Angriffe auf Qualität und Perspektiven der Arbeit.
Angriffe auf das soziale Ansehen.
Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit und das psychische Wohlbefinden.
Durch Mobbing kann das Opfer erheblichem psychischen Druck (→ Stress) ausgesetzt werden, der sogar zu chronischen Erkrankungen führen kann. Mobbing kann es auch in anderen öffentlichen Bereichen geben, wie im Verein oder in der Schule. Dem Mobbing in der Schule kommt wegen seiner spezifischen Art besondere Aufmerksamkeit zu. Besonders anfällig für Mobbing sind hierarchische Institutionen mit einer geringen Kontrolle. Systematische Schikanen in nichtöffentlichen Beziehungen wie der Familie oder in Liebesbeziehungen werden meist nicht als Mobbing bezeichnet. Ein Sonderfall ist das systematische Tyrannisieren durch eine ehemals bekannte Person, manchmal auch eine gänzlich unbekannte, das sogenannte Stalking.
Folgen für die Opfer
Mobbing kann schwerwiegende Folgen für die psychische und manchmal auch physische Gesundheit der Opfer haben. Die Problematik der Folgen hängt von der Dauer und Intensität das Mobbings ab. Verstärkend kann wirken, wenn das Opfer ein ohnehin beschädigtes Selbstbild besitzt und familiäre Vorbelastungen eine Rolle spielen.
Suizid (Etwa 200 Menschen pro Jahr töten sich laut Angaben des Gesundheitsministeriums wegen Mobbings.)
Mobbing am Arbeitsplatz
Zahlen
In Deutschland schätzt man die Zahl der Mobbing-Opfer auf über 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (2004). Frauen haben dabei ein signifikant höheres Risiko (75%) Mobbing-Opfer zu werden.
Der volkswirtschaftliche Schaden wird dabei auf etwa 15,3 Milliarden Euro beziffert.
Ursachen
Ursache für Mobbing ist meist ein ungelöster Konflikt, der u.a. durch Konkurrenz, Leistungsdruck oder Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes entstehen kann.
Ökonomische Folgen
Ein Mobbing-Opfer kostet seine Firma wegen Minderleistung (Krankheitsausfälle) cirka 25.000 Euro pro Jahr (Bundesanstalt für Arbeit). Kündigung und Erwerbsunfähigkeit können die weiteren Folgen für den Arbeitnehmer sein. Für den Betrieb negative Folgen können Qualitätsmängel und ein beschädigtes Firmenimage sein (die wiederum Kosten verursachen).
Recht
Mobbing am Arbeitsplatz unterliegt einer besonderen Gesetzlichen Kontrolle. Arbeitgeber stehen in der Pflicht, ihre Arbeitnehmer vor Mobbing zu bewahren. Dies ergibt sich aus Art. 1 und Art. 2 des Grundgesetzes. Der Arbeitgeber ist verpflichtet das Persönlichkeitsrecht, die Gesundheit und die Ehre des Arbeitnehmers zu schützen. Anders als in Frankreich und Schweden gibt es in Deutschland zwar kein spezielles Mobbing-Schutzgesetz, aber aus den vorhandenen gesetzlichen Bestimmung, wie dem Arbeitsschutzgesetz, ergeben sich umfangreiche Schutz- und Handlungsmöglichkeiten. In den letzten Jahren wurde durch mehrere Gerichturteile grundsätzlich die Rechte der gemobbten Arbeitnehmer verstärkt und die Pflichten der Arbeitgeber erhöht. Das Landesarbeitsgericht in Erfurt hat am 10.04.01 (Aktenzeichen 5 Sa 403/2000) entschieden, daß "der Arbeitgeber als Störer nicht nur dann in Anspruch genommen werden [kann], wenn er selbst den Eingriff begeht oder steuert, sondern auch dann, wenn er es unterläßt, Maßnahmen zu ergreifen oder seinen Betrieb so zu organisieren, daß eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ausgeschlossen wird".
Mobbing kann zur fristlosen Kündigung des Mobbers führen.
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