Ministerium (zu lat. minister) (Schweizerisch: Departement) bezeichnet eine oberste Behörde eines Staates. Regelmäßig wird es von einem Minister geleitet, der der Regierung des Staates angehört.
Aufgaben
Seine Aufgaben sind üblicherweise
die Unterstützung des Ministers bei der Wahrnehmung seiner politischen Aufgaben;
die Aufsicht über nachgeordnete Dienststellen und Einrichtungen, mit den zusammen es den Geschäftsbereich des Ministers bildet;
die eigenständige Erfüllung von Verwaltungsaufgaben.
Das Ministerium steht an der Schnittstelle von politischer Leitung (Gubernative) und als unpolitisch gedachter Verwaltung (Exekutive im engeren Sinne). Die Tätigkeit der Ministerialverwaltung unterscheidet sich daher von nachgeordneten Verwaltungen.
Arten
Ministerien sind in der Geschichte immer weiter ausdifferenziert worden. Begriffshistorisch wird das deutlich z.B. an der preußischen Einrichtung des Staatsministeriums, das die gesamte Regierung beinhaltete.
Im 19. Jahrhundert sind die klassischen Ressorts entstanden: Finanzen, auswärtige Angelegenheiten, Krieg, Inneres, Justiz. In Deutschlad erkennt man die klassischen Ministerien an dem bestimmten Artikel im Namen, also Ministerium der Finanzen, des Äußeren, des Inneren, der Justiz, der Verteidigung. Die nichtklassischen Ministerien führen dagegen ein "für" im Namen, z.B. Ministerium für Landwirtschaft und Forsten.
Im Zuge der Entwicklung des Wohlfahrtsstaates kamen neue Staatsaufgaben hinzu, deren Erledigung organisiert werden musste und die Gründung weiterer Ministerien nach sich zog, etwa für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Jugend u.ä.
a) Der Bund hat "Bundesministerien". Bis in die 1980er Jahre firmierten sie als "Bundesminister", selbst wenn ihnen Damen vorstanden. Durch Organisationserlass wurde schließlich die neutrale Form eingeführt.
b) In den Ländern differieren die Bezeichnungen. Üblich sind "Ministerium", "Landesministerium" oder "Staatsministerium". Hamburg und Bremen haben "Behörden" als oberste Landesbehörden, Berlin "Senatsverwaltungen".
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