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Mindestlohn

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Tabelle


Ein Mindestlohn (engl. minimum wage) ist ein in der Höhe durch den Staat oder durch einen Gesamtarbeitsvertrag festgeschriebener Lohn, das vollbeschäftigten Arbeitnehmern als Minimum zusteht.


In den meisten EU-Ländern wird er als Monatslohn definiert, in den USA, England und Irland als Stundensatz. Im Jahr 2002 hatten 9 europäische Unionsstaaten (Belgien, England, Frankreich, Griechenland, Holland, Irland, Luxemburg, Portugal, Spanien) einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn, der von etwa 400 bis 1300 EUR reicht; in einigen anderen Staaten bestehen Branchen- und andere Regelungen.


Nach einer Analyse der FAZ spricht die empirische Situation in diesen Ländern weder eindeutig für, noch gegen eine Mindestlohn-Regelung. Das bedeutet, dass die politische Debatte weniger praktisch, sondern eher grundsätzlich zu sehen ist.


Inhaltsverzeichnis


1 Argumentation

  1.1 Pro Mindestlohn

  1.2 Contra Mindestlohn

2 Effekte des Mindestlohns in der Theorie

  2.1 Niedriger Mindestlohn

  2.2 Hoher Mindestlohn

  2.3 Mindestlöhne und Sozialhilfe

3 Die "Reichweite" von Regelungen

4 Siehe auch

5 Weblinks und Literatur


Argumentation

Pro Mindestlohn

  • Mindeststandard: Ein Mindestlohn sichere den Beschäftigten eine für die Lebenshaltung auskömmliche Lohnhöhe (Existenzminimum).
  • Marktversagen: Der freie Markt sei nicht immer fähig, die Lohnhöhe selbst zu regulieren. Durch Mindestlöhne werde dieses Gleichgewicht geschaffen.
  • Qualitätssicherung: Durch einen Mindestlohn werde sichergestellt, dass die Arbeitnehmer genügend motiviert sind. Die Qualität der Arbeitsleistung sei somit gewährleistet.


Contra Mindestlohn



Effekte des Mindestlohns in der Theorie

Die volkswirtschaftliche Theorie steht Mindestlöhnen sehr skeptisch gegenüber. Zusammenfassend stellt sie fest, dass Mindestlöhne entweder keine Wirkung zeigen (wenn sie unter dem Gleichgewichtslohn liegen) oder zu unerwünschter Arbeitslosigkeit führen.


Niedriger Mindestlohn

Liegt der Mindestlohn

Wmin unterhalb des Gleichgewichtslohns WGG, so hat die Einführung eines Mindestlohns keinerlei Auswirkungen auf die Lohnhöhe W oder Arbeitsmenge L. Beispielsweise würde die Einführung eines Mindestlohns von 200 Euro pro Monat für Hochschulabsolventen keinerlei Wirkung zeigen.

Hoher Mindestlohn

Liegt dagegen der Mindestlohn so hoch, dass er Auswirkungen auf die Lohnhöhe hat, ist Arbeitslosigkeit die Folge.


Liegt der Mindestlohn

Wmin über dem Gleichgewichtslohn WGG - darf also unterhalb des Mindestlohns keine Arbeit mehr angeboten bzw. nachgefragt werden - hat das folgende Effekte:
  • 1. Die Unternehmen als die Nachfrager von Arbeit (Kurve D) sind zu dem höheren Preis nur mehr bereit, eine geringere Menge Arbeit nachzufragen (L1) als im Gleichgewicht (LGG).
  • 2. Die Menschen als die Anbieter von Arbeit (Kurve S) wären zu dem höheren Preis bereit, mehr Arbeit (L2) anzubieten als im Gleichgewicht.


Die Menge an unfreiwilliger Arbeitslosigkeit besteht aus der Differenz zwischen

L2 und L1.

Mindestlöhne und Sozialhilfe

Auch wenn Deutschland nicht in der Liste der Staaten mit Mindestlohn-Vorschriften aufscheint, so sehen viele Volkswirte die vergleichsweise hohen Sozialleistungen de facto als Mindestlöhne an. Während ein Mindestlohn gesetzlich verbietet, unterhalb dieses Niveaus Arbeit anzubieten oder nachzufragen, verhindert ein Transfereinkommen wie die Sozialhilfe dies de facto.


Es ist für die Menschen ökonomisch irrational, eine Arbeit für weniger Geld anzunehmen, als sie an Sozialhilfe erhalten. Erst wenn der Lohn ihren Anspruch auf Sozialhilfe ausreichend übersteigt (Reservationspreis), wird sich für sie die Erwerbsarbeit wieder lohnen. Der ökonomische Effekt ist also de facto derselbe, auch wenn man streng genommen dann nicht mehr von unfreiwilliger Arbeitslosigkeit sprechen kann.


Die "Reichweite" von Regelungen

In einigen der reicheren EU-Länder bestehen zwar keine gesetzlichen Regelungen zum Mindestlöhn, doch gibt es sie de facto in freierem Rahmen - z.B. in Schweden in Form industrieller Branchenregelungen durch Kollektivverträge.


Die Situation in Österreich ist dem vergleichbar, obwohl sie lediglich über die Mitgliedschaft aller größeren Arbeitgeber in der Wirtschaftskammer geregelt ist. In Deutschland entfaltet die allgemeine Verbindlichkeitserklärung eine ähnliche Wirkung.


Doch auch in "Ländern mit gesetzlichem Mindestlohn sagt dessen Existenz nur wenig über seine Reichweite aus. So erfasst die Regelung in Spanien nur 0,8% der Vollzeitkräfte; in England und Holland sind die entsprechenden Werte 1,9 und 2,3 Prozent.


Siehe auch



Weblinks und Literatur

  • Mankiw, Gregory N.: Volkswirtschaftslehre, 3. Aufl., Schäffer-Poeschel, 2004, S. 666 ff.


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