Obwohl die deutsche Sprache von der Mehrheit der österreichischen Bevölkerung als Umgangssprache verwendet wird und laut VerfassungStaatssprache ist, werden in Österreich viele weitere Sprachen gesprochen, von denen einige gesetzlich geschützt sind.
Ungarisch, Slowenisch, Burgenlandkroatisch, Tschechisch, Slowakisch und Romanes sind Sprachen der autochthonen Minderheiten in Österreich. Diese Minderheiten und ihre Sprachen sind gesetzlich geschützt und haben etwa Anspruch auf muttersprachlichen Unterricht und zweisprachige Ortstafeln. In der Praxis wurden diese Rechte lange Zeit ignoriert und sind bis heute nicht vollständig umgesetzt (siehe Ortstafelstreit).
Eine hohe Anzahl von Sprechern anderer Sprachen, vor allem Türkisch und der Sprachen des ehemaligen Jugoslawiens, die teilweise auch Staatsbürger sind, haben heute zwar ihren Lebensmittelpunkt in Österreich, ihre Sprachen fallen aber nicht unter einem Minderheitenschutzrecht und werden daher in den Schulen auch nicht berücksichtigt.
Die Anerkennung der Minderheitenrechte und damit auch der Sprache findet auch im Artikel Sieben des Staatsvertrages von 1955 seinen Niederschlag.
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