Ein Militärgericht ist ein Gericht, das aus Militärrichtern besteht und die Strafgerichtsbarkeit über Angehörige des Militärs ausübt.
In Deutschland bestand bis 1945 eine eigene Militärgerichtsbarkeit, an der Spitze das Reichskriegsgericht. Die Bundeswehr hat keine eigenen Wehrgerichte, ihre Angehörigen unterliegen der zivilen Justiz. Für die Entscheidungen nach der Wehrdisziplinarordnung und der Wehrbeschwerdeordnung sind aber besonders eingerichtete Truppendienstgerichte zuständig. Das Grundgesetz ließe eigene Wehrgerichte für den Verteidigungsfall, für Auslandseinsätze sowie für Schiffe auf Hoher See zu, bislang wurden diese jedoch nicht eingerichtet.
Bis 1945 hieß die unterste Instanz eines Militärgerichts in Deutschland Kriegsgericht.
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