Die Mehrwertsteuer (MwSt) ist eine indirekte Steuer, die von einem Unternehmen entsprechend dem geschaffenen Mehrwert an die Steuerbehörden abzuführen ist. Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet das Wort Mehrwertsteuer jedoch in erster Linie die vom privaten Endkunden gezahlte Umsatzsteuer.
Die vom Unternehmen abzuführende Mehrwertsteuer hat jedoch nicht den Umsatz als Bemessungsgrundlage, sondern die Wertschöpfung. Ein Unternehmen führt Mehrwertsteuer entsprechend der Höhe seines Wertschöpfungsanteils am Endpreis eines Produktes an das Finanzamt ab, da es von der den Kunden berechneten Umsatzsteuer die gezahlte Vorsteuer abzieht. Vorsteuer ist die im Preis der bezogenen Vorleistungen enthaltene Umsatzsteuer. Im Ergebnis führt somit jede Stufe der Wertschöpfungskette nur den Anteil der Umsatzsteuer ab, der seinem Anteil an der Wertschöpfung - dem Mehrwert - entspricht. Mit der kumulierten Mehrwertsteuer wirtschaftlich belastet wird der private Endkunde, der keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann: "Den letzten beißen die Hunde". Allerdings setzt dies voraus, dass die Unternehmen die Mehrwertsteuer ohne Absatzverlust voll überwälzen können, was nicht unter allen Umständen wirklich gelingt.
Die Mehrwertsteuer ist eine Konsumsteuer. Das Ziel des Gesetzgebers ist es, den Endverbraucher zu belasten. Für Unternehmen, soweit sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist sie kostenneutral.
Händler A liefert an Händler B eine Ware für 100 EUR zuzüglich 16 EUR Mehrwertsteuer. A zahlt 16 EUR an das Finanzamt. B verkauft die Ware an C für 150 EUR zuzüglich 24 EUR Mehrwertsteuer und bekommt vom Finanzamt durch den Vorsteuerabzug 16 EUR wieder. C verkauft die Ware an den Endkunden für 200 EUR zuzüglich 32 EUR Mehrwertsteuer. C erhält auch hier durch den Vorsteuerabzug 24 EUR zurück. Der Endverbraucher hat nicht die Möglichkeit, die Steuer abzuziehen und so zahlt er 32 EUR Steuern, die vom Händler an das Finanzamt abgeführt werden.
Dieses Verfahren nennt man "Allphasennettoumsatzsteuersystem".
Auf jedem Verkauf zwischen Unternehmen (Phasen) wird Umsatzsteuer erhoben, das Unternehmen hat jedoch einen Vorsteuerabzug aus dem erhaltenen Umsatz.
Der Vorsteuerabzug ist nichts anderes als die Zurückerstattung der Umsatzsteuer vom Finanzamt, welche der Lieferant an das Finanzamt abgeführt hat.
Im Endergebnis wird dadurch nur die letzte Lieferung an einen privaten Abnehmer mit dem "Mehrwert" besteuert, daher kommt der frühere Begriff "Mehrwertsteuer", welcher seit einigen Jahren durch den Begriff "Umsatzsteuer" abgelöst wurde.
Seit dem 1. Januar2004 wurden die formellen Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug erhöht. Nun muss u.a. auch die Steuernummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-Id-Nr.) des leistenden Unternehmers (=Rechnungsaussteller) auf der Rechnung angegeben werden.
Internationaler Vergleich (Umsatzsteuer)
Eine Umsatzsteuer ist eine Verkehrssteuer, die von einem Verkäufer (leistender Unternehmer) für einen getätigten Umsatz an die Finanzbehörden abzuführen ist.
Eine solche Steuer ist in vielen Ländern üblich. In Deutschland wird die Umsatzsteuer lediglich in Form einer Mehrwertsteuer erhoben.
Innerhalb der EU ist die Umsatzsteuer aufgrund der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie relativ einheitlich geregelt.
Der allgemeine Steuersatz der Umsatzsteuer liegt in Deutschland bei derzeit 16%. Der ermäßigte Steuersatz beträgt 7% und wird u.a. auf Lebensmittel (gilt nicht bei Restaurantbesuchen), Leitungswasser, Zeitschriften und Bücher, künstlerische Leistungen (Lizenzeinräumungen), sowie Zahnersatz angewendet.
Besonderheiten gibt es für Umsätze innerhalb einer umsatzsteuerlichen Organschaft.
Eine konsolidierte (d.h. alle zwischenzeitlichen Änderungen durch weitere Richtlinien berücksichtigende) Fassung der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie ist hier zu finden: [1]
Deutschland
Steuersätze
Die Mehrwertsteuer kennt zwei Steuersätze: 16% und 7%.
Dem ermäßigten Steuersatz von 7% unterliegen u.a. Lebensmittel, der Personennahverkehr, Bücher und Zeitungen, Leitungs- oder Quellwasser (nicht, wenn es in Flaschen verkauft wird).
Gaststättenumsätze, bei denen die Ware an Ort und Stelle gegessen/getrunken wird, sind keine Lieferungen, sondern gelten als sonstige Leistungen und unterliegen daher immer einer Umsatzsteuer von 16%.
Nicht zuletzt aufgrund des einfachen Erhebungsverfahrens ist die Mehrwehrsteuer eine der schnellsten Möglichkeiten des Staates an Geld zu kommen, weswegen sie auch ein beliebtes Ziel von Steuererhöhungen ist.
Verteilung
Vorab erhält der Bund 5,63% der Einnahmen zur Bezuschussung der Rentenversicherung. Nach diesem Abzug erhalten die Kommunen seit 1998 2,2%. Vom übrigen Aufkommen erhalten die Länder 49,75%, der Bund 50,25%.
Aufkommen
2001 wurden insgesamt 138,9 Milliarden € Mehrwertsteuer (einschließlich Einfuhrumsatzsteuer) eingenommen.
Weiterführende Literatur
Weiterführende Literatur gibt es beim Bundesministerium der Finanzen. Die Broschüre "Steuern von A bis Z" ist besonders interessant.
Zusätzlich ein Vergleich der EU Umsatzsteuersätze und weitere Informationen bei Steuernetz.de.
Österreich
Steuersätze
Das österreichische Steuerrecht verwendet ausschließlich den Begriff Umsatzsteuer und sieht derzeit ebenfalls zwei Steuersätze vor, und zwar 20% und den ermäßigten von 10%. Der ermäßigte Steuersatz wird u.a. bei Lebensmitteln, Bücher, Personentransport, Kulturveranstaltungen angewandt.
Die Mehrwehrtsteuer löste im Jahr 1973 die vorher übliche Umsatzsteuer ab, die 5% und 2,5% im Großhandel betrug. Die erstmals erhobenen Steuersätze waren 16% bzw. 8%. Später wurde sie auf 18% erhöht, die ermäßigte verblieb bei 8%. Dafür wurde aber ein dritter Steuersatz mit 32% festgesetzt. Die ugs. Luxussteuer wurde für Auto, Fotoartikel, Stereoanlagen oder andere Produkte erhoben. Erst in den 1990er Jahren wurden die Steuersätze vereinheitlicht auf 20% und 10%, die bis heute gelten. Allerdings wurde für Kraftfahrzeuge als Ersatz die NOVA eingeführt.
Schweiz
Die schweizerische Mehrwertsteuer beträgt generell 7,6%. Ein zweiter Bereich, in den u.a. Nahrungsmittel und Medikamente fallen, wird mit 2,4% besteuert.
Viele Bereiche sind jedoch ganz von der Mehrwertsteuer befreit, so z. B. Gesundheit, Sozialwesen, Unterricht, Kultur, Geld- und Kapitalverkehr, Versicherungen, Vermietung von Wohnungen, Verkauf von Liegenschaften.
Abrechnungspflichtig sind Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 75000 Fr. jährlich.
Frankreich
Historisches
Die Mehrwertsteuer taxe sur la valeur ajoutée wurde durch einen französischen Beamten Maurice Lauré erfunden.
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