wer ist, was ist, wo ist, wann war, was war - Lexikon / Chronik / Biografie / Wissen - Marke (Rechtsschutz)


Werbung

Produkte / Services :|: Chronik CD :|: als Startseite | zu den | empfehlen :|: Impressum
Lexika @ InfoBitte.de :|: Universal-Lexikon | WeltKunst | Geteiltes Deutschland | Zweiter Weltkrieg
WeltChronik.de :|: Welt | Deutschland | Kultur/Kunst/Technik :|: BildDatenBank :|: Biografien

Navigation

WeltChronik
Deutsche Chronik
KulturChronik
Biografien
Bilddatenbank
Kalenderblatt
Epochen
Lexika @ InfoBitte.de
Produkte

Suchfunktionen
Chronik-Jahr direkt

Nur Zahl eingeben
Bereich: '0'-'2001'
PARTNER
Ahnenforschung

Quellen für die Schule

FREE 4 WebMasters

Wir haben eine ganze Palette kostenloser Angebote von uns
für WebMaster und HomePage Besitzer aufbereitet

Holen Sie sich hier ab

was Sie gerne einsetzen würden
Suchfunktionen, Kalenderblatt, uam
für Ihre WebSite



Marke (Rechtsschutz)

ein InfoBitte / WeltChronik
Sach-Artikel (Enzyklopädie / Lexikon)

Entwickelt von ICA-D aus der XML-Version der deutschen WikiPedia
© 2004/2005 ff by de.wikipedia.org, teilw. by ICA-D
blättern» voriger Artikel | Hauptseite | nächster Artikel «blättern

Eine Marke - auch unter dem Begriff Warenzeichen bekannt - ist rechtlich ein besonderes Zeichen, das dazu dient, im Handelsverkehr bestimmte Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von gleichartigen Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden (=> Markendefinition). Häufig werden Warenzeichen mit einem ® (in Deutschland verwendet) oder (trademark - vor allem von US-Firmen gebraucht) als Hinweis auf den eingetragenen Markenschutz gekennzeichnet.


Markenschutz kann durch Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (Markenregister) erreicht werden (Eintragungsmarke, § 4 Nr. 1 MarkenG). Marken können aber auch durch Verkehrsgeltung (§ 4 Nr. 2 MarkenG) geschützt sein, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat. Markenschutz kann auch bestehen, wenn die Marke Bekanntheit erworben hat, sodass der Verbraucher die Ware oder Dienstleistung einem bestimmten Unternehmens zuordnet.


Markenrechte sind ähnlich wie Patente und Urheberrechte geistiges Eigentum (auch bekannt als immaterielle Monopolrechte).


Inhaltsverzeichnis


1 Überblick

2 Geschichte

3 Markenarten

4 Unzulässige Zeichen

5 Schutz

  5.1 Schutzdauer

6 Zur Forschung

7 Weblinks

8 Siehe auch


Überblick

Die Marke in diesem Sinne ist gegen den kennzeichengemäßen Gebrauch im geschäftlichen Verkehr geschützt. D.h. eine nur private Benutzung oder nicht zur Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung dienende Benutzung (z.B. die Verwendung in einem Nachschlagewerk in Form der redaktionellen Nennung) ist gestattet.


Dabei erstreckt sich der Schutz auch auf ähnliche Zeichen, die für gleiche oder ähnliche Waren benutzt werden sollen. Marken werden deshalb für bestimmte Klassen eingetragen. Der Schutz gilt nur für die in der Markenanmeldung genannten Waren und Dienstleistungen, deshalb darf beispielsweise die gleiche Bezeichnung für Baustoffe, Computerprogramme und Lebensmittel parallel verwendet werden.


Geschichte

Die Geschichte der Marke geht auf die Zeit zurück, in der Händler begannen, die bislang in namenlosen Säcken beschafften Produkte (zumeist Lebensmittel) mit einem Label, einem Etikett, zu versehen: Die Ware wurde in einer Art "Händlerverpackung" abgefüllt. Somit waren - zumindest im Lebensmittelbereich - die Handelsmarken die ersten Marken ihrer Zeit.


Ähnliche Bestrebungen hatten jedoch auch Produzenten und Handwerker. Seit dem Mittelalter setzt beispielsweise jeder Handwerker sein Zeichen ("Signet") an eine bestimmte Stelle wie beispielsweise Balken oder Gemäuer.


Vor über 100 Jahren wurde das Logo ("Made in Germany") mit dem Merchandise Marks Act eingeführt - allerdings nicht als Qualitätssymbol, sondern um britische Waren vor der als minderwertig geltenden Konkurrenz aus Deutschland zu schützen Die Geschichte der Marke ist letztendlich auf die Urgesellschaft zurückzuführen, als Clans Ihre Reviere markierten. - Es gilt also bis heute Marke kommt von Markierung. Dementsprechend steht das Logo bis heute im Mittelpunkt der Diskussion des Markenrechts.


Markenarten

Man unterscheidet zwischen Wort-, Bild-, Wort-Bild-Marken und mehrteiligen Marken. Letztere bestehen aus mehreren Teilen, die einen Gesamteindruck ergeben. In den letzten Jahren wird in zunehmendem Maße versucht, den Schutz für neue Markenformen wie z. B. abstrakte Farbmarken, Hörmarken, Duftmarken und Positionierungsmarken zu erlangen. Die (stark durch europarechtliche Vorgaben beeinflusste) Rechtsentwicklung zur Eintragungsfähigkeit und zum Schutzbereich solcher Marken im Verletzungsfall ist noch nicht abgeschlossen.


Unzulässige Zeichen

Bei der Wahl der Marke sind der Gestaltung allerdings gewisse Grenzen gesetzt.



  • Rein beschreibende Zeichen sind nicht zulässig. Die Marke Benzin kann also nicht für Kraftstoffe angemeldet werden. Dagegen ist es möglich, die Bezeichnung "Diesel" für Kleidung zu verwenden (da "Diesel" keine Beschreibung für dieses Warensegment ist). Eine Ausnahme bilden in der deutschen Rechtsprechung Marken, die "über alle Maßen" bekannt sind (Bsp. Mercedes-Benz). Diese werden auch für Produkte, die mit der bereits eingetragenen Marke nicht verwandt oder verwechselbar sind, nicht anerkannt, wenn die Verwendung wegen des Imagetransfers von der berühmten Marke unlauter ist.
  • Zeichen amtlichen Charakters sind ebenfalls nicht eintragungsfähig, auch wenn z. B. das Rote Kreuz nicht auf dem Sektor Baustoffe tätig ist.
  • Zeichen, die einen Gattungsbegriff darstellen.


Warenzeichen die früher nur bei Verkehrsgeltung erlaubten nicht aussprechbaren Buchstabenkombinationen (bekannt sind beispielsweise die Marken 4711, BMW) können in der Praxis heute ohne Probleme angemeldet werden.


Schutz

Der Markeninhaber hat einen Unterlassungsanspruch gegen die kennzeichenmäßige Benutzung der Marke im jeweiligen Schutzbereich. Vom Verletzer kann Unterlassung, Beseitigung durch Vernichtung der widerrechtlich mit der Marke versehenen Waren oder zumindest Entfernung der Marke, Auskunft über den Umfang der Benutzung und Schadenersatz verlangt werden. Der Schadenersatz kann auf drei verschiedene Weisen berechnet werden: Der Markeninhaber kann Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr, Herausgabe des Verletzergewinns oder Ersatz der eigenen Mindereinnnahmen verlangen. Auf Antrag (vgl. Strafantrag) des verletzten wird auch eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet.


Schutzdauer

Ab dem Tag der Eintragung zehn Jahre, wobei die Schutzdauer gegen Zahlung einer Gebühr beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden kann.


Nach Eintragung der Marke bzw. dem Abschluss des Widerspruchsverfahrens beginnt die Benutzungsschonfrist von fünf Jahren (§ 26 Abs. 5 MarkenG) Nach Ablauf von fünf Jahren kann ein Dritter die Marke mit einer Löschungsklage angreifen und die Löschung der nicht benutzten Marke beantragen.


Zur Forschung

Innerhalb der Betriebswirtschaftslehre wird hier seit den 1920er Jahren geforscht; einen bedeutenden Beitrag lieferte dann Hans Domizlaff. Unter den gegenwärtigen Soziologen wäre Alexander Deichsel zu nennen.


Weblinks



Siehe auch



blättern» voriger Artikel | Hauptseite | nächster Artikel «blättern

Dieser Beitrag ist aus der XML-Version der deutschen WikiPedia® entwickelt worden und unterliegt inhaltlich den GNU FDL-Lizenzbestimmungen. Linkziele außerhalb der wikipedia-Inhalte unterliegen den Urheberrechten der jeweiligen Anbieter




Wörterbuch


Produkte
2000 Jahre
Chronik CD-ROM


Kalenderblatt in
Schmuckblatt
Ausführung


Geburtstags-Bios

Suchen/Google-Ads
Kalenderblatt
druckfertig
( DirectDownloads )
Kalenderblätter
druckfertig aufbereitet für Schmuckblätter
zum Selbstdrucken

im Word DOC6/RTF Format, je Euro 5
über Click&Buy
JAN | FEB | MÄRZ
APRIL | MAI | JUNI
JULI | AUG | SEPT
OKT | NOV | DEZ

Das Geschenk für jeden Anlass, nicht nur bei 'runden' Jubiläen
Andere Einzeltage
oder Zahlungsarten

bitte HIER bestellen


© 2000 ff by ICA-D, D-76751 Jockgrim, Germany
Verantwortlich im Sinne des Presse- und Multimedia-Rechts: Dipl.-Ing. Rainer Detering, Waidweg 18, 76189 Karlsruhe


| Immer | Unsere | InfoBitte weiterempfehlen
KALENDERBLATT von HEUTE | SUCH-Funktionen ALLE und nach BEREICHEN | Startseite
Welt-Chronik | Kunst-, Kultur-, Technik-Geschichte | Deutsche Chronik | 2000 Biografien | Bild-Datenbank
Gesetzestexte | SkateGuide | Online Jigsaw Puzzles | GeschenkTip | Produkte, Services, Impressum



*NEU* bei InfoBitte *NEU*



die deutsche WikiPedia
bei InfoBitte.de mit
650,000 Querverweisen zu
2000 Jahre Chronik



InfoBitte
Portal zu Portalen
Hauptseite


Suchfunktionen

Wissen, Biografien, Geschichte
besser gezielt suchen mit
domain-Filterung

die Links führen im neuen Fenster
zu den jeweiligen Hauptseiten,
das Anklicken eines Buttons zur
Filterung für die Google-Suche



Google
Lexika @ InfoBitte.de

ib InfoBitte.de (alle Lexika)
ib Universal-/Hand-Lexikon
die WikiPedia @ InfoBitte
ib L. WeltKunstGeschichte
ib L. Geteiltes Deutschland
ib L. Zweiter Weltkrieg

2000 Jahre Chronik

WeltChronik.de (Texte)
  
WeltChronik auf CDROM
deutsche Geschichte
Kultur-/TechnikGeschichte
WeltChronik Bilder
Chronik Biografien

Google
2000 Jahre Chronik
offline auf CDROM

Hier Kaufen


WeltChronik Jahr...
(eigene Suchfunktion)

Nur Zahl eingeben
Bereich: '0'-'2001'





Diese Web Site verdient ihr Geld durch Produktverkäufe (CD-ROM, downloads) und in erster Linie durch Anzeigen. Wenn Sie als Webmaster zuverlässige Partner suchen für Ihr eigenes Anzeigenschäft, dürfen Sie sich gerne auf unsere Empfehlungen stützen:
z.B.: GigaCash & ProfiWin