wer ist, was ist, wo ist, wann war, was war - Lexikon / Chronik / Biografie / Wissen - Luftfracht


Werbung

Produkte / Services :|: Chronik CD :|: als Startseite | zu den | empfehlen :|: Impressum
Lexika @ InfoBitte.de :|: Universal-Lexikon | WeltKunst | Geteiltes Deutschland | Zweiter Weltkrieg
WeltChronik.de :|: Welt | Deutschland | Kultur/Kunst/Technik :|: BildDatenBank :|: Biografien

Navigation

WeltChronik
Deutsche Chronik
KulturChronik
Biografien
Bilddatenbank
Kalenderblatt
Epochen
Lexika @ InfoBitte.de
Produkte

Suchfunktionen
Chronik-Jahr direkt

Nur Zahl eingeben
Bereich: '0'-'2001'
PARTNER
Ahnenforschung

Quellen für die Schule

FREE 4 WebMasters

Wir haben eine ganze Palette kostenloser Angebote von uns
für WebMaster und HomePage Besitzer aufbereitet

Holen Sie sich hier ab

was Sie gerne einsetzen würden
Suchfunktionen, Kalenderblatt, uam
für Ihre WebSite



Luftfracht

ein InfoBitte / WeltChronik
Sach-Artikel (Enzyklopädie / Lexikon)

Entwickelt von ICA-D aus der XML-Version der deutschen WikiPedia
© 2004/2005 ff by de.wikipedia.org, teilw. by ICA-D
blättern» voriger Artikel | Hauptseite | nächster Artikel «blättern

Kein anderer Verkehrsträger hat in den letzten 40 Jahren so hohe Zuwachsraten bei Transportleistungen erzielt wie das Flugzeug. Einer der Gründe dafür ist, das die Arbeitsteilung in der Weltwirtschaft immer intensiver wird und der Anteil hochwertiger Güter am Außenhandel steigt stetig an. Die Luftfracht als solches ist ein noch relativ junges Transportmittel. Erst Mitte der 60 -er Jahre wurde damit begonnen. Durch Flugzeug Neuentwicklungen gelingt es auch immer größere und schwerere Güter zu befördern.


Inhaltsverzeichnis


1 Vorteile des Luftverkehr

2 Rechtsgrundlage

3 IATA

  3.1 Tarifgebiete der IATA

  3.2 IATA-Agenturen

4 Haftung

  4.1 Haftungsprinzip und Haftungsausschlüsse

  4.2 Haftunghöhe

5 Dokumente

6 Siehe auch


Vorteile des Luftverkehr

Die Leistungsmerkmale in der Luftfracht sind:


  • Schnelligkeit, das Flugzeug bietet die kürzeste Beförderungszeit aller Verkehrteilnehmer.
  • Sicherheit, auch hier ist die kurze Transportdauer entscheidend und die Unabhängigkeit von Natureinwirkungen und Erschütterungen während Umschlag und Transport.
  • Zuverlässigkeit, die Flugpläne werden oft auf die Minute eingehalten, da die Sendung in der Regel zeitliche exakt disponiert werden kann.


Dank dieser Leistungsmerkmale hat sich eine Reihe typischer Luftfrachtgüter herausgebildet, die sich alle durch eine besondere Eilbedürftigkeit auszeichnen:


    • 1. Lebende Tiere, Blumen und »exotische« Früchte, Zeitungen und Filme
    • 2. Modische und Saisonabhängige Waren, meist Textilien
    • 3. Ersatzteile, Terminsendungen
    • 4. Besonders hochwertige Waren, transportempfindliche und diebstahlgefährdete Ladung
    • 5. Hilfsgüter bei Katastrophenfällen


Rechtsgrundlage

Da bei der Luftfracht zum Teil viele Länder überflogen werden, bedarf es verschiedener Abkommen um diese Länder ungehindert überfliegen zu dürfen. Deshalb wurde gegen Mitte des 20. Jahrhunderts die »International Civil Aviation Organization« kurz ICAO von einer Reihe westlicher Regierungen gegründet. Mitglieder sind Staaten, die zivilen internationalen Luftverkehr betreiben und in die UNO wählbar sind. Die ICAO ist eine Unterorganisation der UNO.


Zu dem hat die ICAO mit der Gründung ein gemeinsames Abkommen geschlossen welches die Ziele hat, die Entwicklung und Förderung von zivilen Fluggerät, von internationalen Flughäfen und von gemeinsamen Flugsicherungseinrichtungen, Absprachen zur Erhöhung der Sicherheit im internationalen Luftverkehr und um Maßnahmen abzustimmen, um ein geordnetes wirtschaftliches Wachstum und eine sinnvolle Arbeitsteilung der international tätigen Luftverkehrsgesellschaften, zu gewährleisten. Von der ICAO wurde schließlich Englisch als einheitliche Verständigungssprache in der Luftfahrt festgelegt.


Die wichtigste Aufgabe der ICAO ist die Regelung der internationalen Verkehrsrechte, der so genannten »Freiheiten der Luft«. Zu dem Hoheitsgebiet eines Staates gehört auch der über dem Land liegende Luftraum. Also bedarf bereits das Überfliegen eines anderen Landes dessen ausdrücklicher Erlaubnis. Soll dort auch gelandet werden und sollen Passagiere, Gepäck, Fracht und Post abgesetzt, womöglich auch noch aufgenommen werden, sind entsprechend weiter gehende Vereinbarungen notwendig. Die internationalen Verkehrsrechte werden zwischen den Regierungen nach den Empfehlungen der ICAO völkerrechtlich verbindlich wechselseitig gewährt (bilaterale Abkommen).


Die fünf Freiheiten der Luft sind so zu unterscheiden :


    • 1. Der Fluggesellschaft von Land A wird erlaubt das Land B zu überfliegen.
    • 2. Der Fluggesellschaft von Land A wird erlaubt, in Land B eine technische Zwischenlandung vorzunehmen.
    • 3. Der Fluggesellschaft von Land A wird gestattet in Land B Passagiere, Fracht und Post in Land B abzusetzen, jedoch nicht aufzunehmen.
    • 4. Der Fluggesellschaft von Land A wird gewährt in Land B Passagiere, Fracht und Post abzusetzen und aufzu-nehmen.
    • 5. Der Fluggesellschaft von Land A wird erlaubt in Land B Passagiere, Fracht und Post abzusetzen, aufzuneh-men in Land C abzusetzen und aufzunehmen, in Land B zu befördern. Von dort zahlende Passagiere, Fracht und Post wieder ins Heimatland A zu befördern.


Die Freiheiten 1 und 2 nennt man auch die nichtkommerziellen Verkehrsrechte, die Freiheiten 3-5 die kommerziellen Verkehrsrechte.'


Ergänzt werden die 5 Freiheiten der Luft durch das Kabotagerecht. Es erlaubt einer Fluggesellschaft innerhalb eines fremden Landes zwischen den dortigen Flughäfen Passagiere, Fracht und Post zu befördern. Im europäischen Binnenmarkt gilt das Kabotage-recht für die Luftbeförderung für alle Luftverkehrsunternehmungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat.


IATA

Da die Frachtpapiere in der Luftfracht einheitlich sein müssen,und die benutzten Abkürzungen international verständlich, die Aufteilung der am Abflughafen gezahlten Frachtkosten geregelt und die Container genormt, haben sich um dies zu regeln internationale Fluggesellschaften zu der IATA zusammengeschlossen. Erstes Ziel der IATA ist die Vereinheitlichung aller Abfertigungsschritte, die bei der Beförderung von Passagieren und Fracht in Betracht kommen.


Die Hauptaufgaben sind zu unterscheiden in der Festlegung von einheitlichen Tarifen und der Dokumente, Festlegung von Richtlinien für den Bordservice, Standarisierung der Freigepäckgrenzen und der Erlass von Richtlinien für die Zulassung von IATA-Agenturen. Fast der gesamte Weltluftverkehr wird nach den Richtlinien der IATA betrieben. Mitglied der IATA können Fluggesellschaften nur dann werden, wenn sie von einem Staat zugelassen sind, welcher in der UNO wählbar ist und wenn sie nach einem veröffentlichten Flugplan Passagier und/oder Frachtverkehr anbieten.


Tarifgebiete der IATA

Da viele Fluggesellschaften nur regionale Interessen haben und um die wirtschaftlichen Besonderheiten der verschiedenen Weltregionen berücksichtigen zu können, hat die IATA die Erde in drei Konferenzgebiete aufgeteilt (Traffic Conference Areas). Die führenden Fluggesellschaften nehmen an allen Gebietskonferenzen teil, wobei eine Teilnahme nicht Pflicht ist.


Man spricht auch von der sogenannten IATA-Geographie.


  • Im ersten Konferenzgebiet befinden sich Grönland, Nordamerika, Mittelamerika und Südamerika sowie Hawaii.
  • Im zweiten Konferenzgebiet befinden sich Europa, Afrika und der geographische mittlere Osten; mit dem Iran, aber auch Ägypten und Sudan sowie Zypern
  • Im dritten Konferenzgebiet befinden sich Asien und Australien.


IATA-Agenturen

Die IATA hat in der ganzen Welt Speditionen zu Luftfrachtagenturen ernannt. Diese haben den Auftrag, die Interessen der IATA-Fluggesellschaften bei der verladenden Wirtschaft zu vertreten.


Der Luftfrachtvertrag ist, wie jeder andere Beförderungsvertrag auch, ein Werkvertrag. Rein rechtlich gesehen ist der Luftfrachtvertrag an keine bestimmte Form gebunden, damit kann der Vertrag auch mündlich geschlossen werden. Mit dem Luftfrachtvertrag wird in der Regel eine grenzüberschreitende Luftfrachtbeförderung vereinbart.


Im Unterschied zu anderen Verkehrsträgern gibt es für die Luftfrachtbeförderung kein einheitliches internationales Recht.


Es sind von Fall zu Fall folgende rechtliche Ebenen zu prüfen :


  • das HGB (neu)
  • das Warschauer Abkommen (WAK) alte Fassung
  • das Haager Protokoll (HP), auch Warschauer Abkommen neuer Fassung genannt
  • das Abkommen von Montreal (MAK)


Soweit diese Gesetze keine Regelung vorsehen oder nicht zur Anwendung kommen können, sind als Geschäftsbedingungen zu prüfen:


  • die IATA-Beförderungsbedingungen (AGB)
  • die Beförderungsbedingungen eines Non-IATA-Carriers


Haftung

Wird bei einem Luftfrachttransport die Sendung beschädigt, lässt sich nicht mehr vollständig auffinden oder ist eine Verspätung eingetreten, muss erst überprüft werden, welches Recht anzuwenden ist. Ein Haftungsfall kann eintreten, bei Beschädigung, Teilverlust, Totalverlust und Verspätung. Sobald ein Schaden an einer Luftfrachtsendung entstanden ist, wird nach WAK und HP zunächst prinzipiell, also ohne Beweis, vermutet, dass ein Verschulden des Luft-Frachtführersoder Carrier dafür verantwortlich ist. Es ist dann Sache der Fluggesellschaft zu beweisen, dass diese versucht hat alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung eines Schadens angewand zu haben. Erst wenn sie sich von diesem Verschuldens-Verdacht entlastet hat, kann sie die Schadensregulierung ablehnen.


Haftungsprinzip und Haftungsausschlüsse

Das Haftungsprinzip ist hierbei deshalb die Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast.


Der Luftfrachtführer haftet unabhängig vom eigenen Verschulden für alle in seiner Obhut entstandenen Schäden ausgenommen von:


  • Schäden aufgrund der Eigenart der Güter
  • Schäden aufgrund mangelhafter Verpackung
  • Schäden infolge von Krieg
  • Schäden aufgrund hoheitlichen Handelns


Der Haftungszeitraum beginnt mit der Annahme des Gutes durch den Luftfrachtführer, welcher sich dazu verpflichtet, das Gut sachgemäß zu behandeln und zu transportieren. Dieser Zeitraum endet mit der Übergabe an den Empfänger. Der Empfänger hat einen Auslieferungsanspruch, nachdem er seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist. Kann die Sendung 7 Tage nach dem vorhergesehenen Ankunftstag dem Empfänger nicht übergeben werden, kann sie als verloren angesehen werden. Der Empfänger kann diese Ansprüche aber erst geltend machen, wenn der Luftfrachtführer dies anerkannt hat.


Haftunghöhe

Gehaftet wird bei Güterschäden und Vermögensschäden mit


  • 250 Goldfranken oder
  • 20 $ je kg Rohgewicht oder mit
  • 27,35 € je kg Rohgewicht.


Es sind offene Schäden sofort zu melden und verdeckte Schäden in einer Frist von 7 Tagen. Die Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre.


Dokumente

Der Luftfrachtbrief kurz AWB ist in der Luftfracht vorgeschrieben. Er ist ein internationales Beförderungsdokument und muss daher in Englisch ausgestellt werden. Die Funktionen des Luftfrachtbriefes sind unter anderem:


  • Der Beweis über den Abschluss eines Luftfrachtvertrages
  • Eine Empfangsbestätigung der Fluggesellschaft
  • Anerkenntnis des Absenders der Rechtsgrundlagen
  • Er kann als Frachtrechung dienen
  • Er wird als Gestellungsverzeichnis für die Zollanmeldung verwendet
  • Dient als Versicherungsschein, wenn eine Transportversicherung mit der Fluggesellschaft abgeschlossen wurde


Der AWB ist nicht begebbar und kein Warenwertpapier. Für die Richtigkeit der Angaben haftet der Absender.


Siehe auch

  • Luftfrachtcontainer


blättern» voriger Artikel | Hauptseite | nächster Artikel «blättern

Dieser Beitrag ist aus der XML-Version der deutschen WikiPedia® entwickelt worden und unterliegt inhaltlich den GNU FDL-Lizenzbestimmungen. Linkziele außerhalb der wikipedia-Inhalte unterliegen den Urheberrechten der jeweiligen Anbieter




Wörterbuch


Produkte
2000 Jahre
Chronik CD-ROM


Kalenderblatt in
Schmuckblatt
Ausführung


Geburtstags-Bios

Suchen/Google-Ads
Kalenderblatt
druckfertig
( DirectDownloads )
Kalenderblätter
druckfertig aufbereitet für Schmuckblätter
zum Selbstdrucken

im Word DOC6/RTF Format, je Euro 5
über Click&Buy
JAN | FEB | MÄRZ
APRIL | MAI | JUNI
JULI | AUG | SEPT
OKT | NOV | DEZ

Das Geschenk für jeden Anlass, nicht nur bei 'runden' Jubiläen
Andere Einzeltage
oder Zahlungsarten

bitte HIER bestellen


© 2000 ff by ICA-D, D-76751 Jockgrim, Germany
Verantwortlich im Sinne des Presse- und Multimedia-Rechts: Dipl.-Ing. Rainer Detering, Waidweg 18, 76189 Karlsruhe


| Immer | Unsere | InfoBitte weiterempfehlen
KALENDERBLATT von HEUTE | SUCH-Funktionen ALLE und nach BEREICHEN | Startseite
Welt-Chronik | Kunst-, Kultur-, Technik-Geschichte | Deutsche Chronik | 2000 Biografien | Bild-Datenbank
Gesetzestexte | SkateGuide | Online Jigsaw Puzzles | GeschenkTip | Produkte, Services, Impressum



*NEU* bei InfoBitte *NEU*



die deutsche WikiPedia
bei InfoBitte.de mit
650,000 Querverweisen zu
2000 Jahre Chronik



InfoBitte
Portal zu Portalen
Hauptseite


Suchfunktionen

Wissen, Biografien, Geschichte
besser gezielt suchen mit
domain-Filterung

die Links führen im neuen Fenster
zu den jeweiligen Hauptseiten,
das Anklicken eines Buttons zur
Filterung für die Google-Suche



Google
Lexika @ InfoBitte.de

ib InfoBitte.de (alle Lexika)
ib Universal-/Hand-Lexikon
die WikiPedia @ InfoBitte
ib L. WeltKunstGeschichte
ib L. Geteiltes Deutschland
ib L. Zweiter Weltkrieg

2000 Jahre Chronik

WeltChronik.de (Texte)
  
WeltChronik auf CDROM
deutsche Geschichte
Kultur-/TechnikGeschichte
WeltChronik Bilder
Chronik Biografien

Google
2000 Jahre Chronik
offline auf CDROM

Hier Kaufen


WeltChronik Jahr...
(eigene Suchfunktion)

Nur Zahl eingeben
Bereich: '0'-'2001'





Diese Web Site verdient ihr Geld durch Produktverkäufe (CD-ROM, downloads) und in erster Linie durch Anzeigen. Wenn Sie als Webmaster zuverlässige Partner suchen für Ihr eigenes Anzeigenschäft, dürfen Sie sich gerne auf unsere Empfehlungen stützen:
z.B.: GigaCash & ProfiWin