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Landung

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Der Ausdruck Landung (v. "landen") bezeichnet das Aufsetzen eines


Raum-, Luft- oder Wasserfahrzeuges auf dem Boden oder auf einer dafür vorgesehenen Landestelle.


Landung eines Raumfahrzeugs

In der Raumfahrt unterscheidet man


  • bei rückkehrenden Flugkörpern die Landung von der Wasserung
  • die harte Landung (mit Zerstörung des Flugobjektes) und die weiche Landung, bei der das Flugobjekt funktionsfähig bleibt


Landung eines Luftfahrzeuges

Zunächst muss die Geschwindigkeit des Luftfahrzeuges reduziert, und das Luftfahrzeug durch einen Landeanflug in eine zur Landung geeignete Position gebracht werden. Erst dann kann das Luftfahrzeug sicher auf der Landebahn oder Landestelle aufsetzen. Für Starts und Landungen aller Luftsportgeräte und Luftfahrzeuge besteht in Deutschland Flugplatzpflicht.


Eine Ausweichlandung ist die normale Landung eines Luftfahrzeuges, die nicht am Zielflughafen durchgeführt wird. Gründe dafür können eine kurzfristige Sperrung des Zielflughafens, oder eine Wetterverschlechterung sein. Für den Fall einer eventuellen Ausweichlandung wird bei kommerziellen Flügen gesetzlich vorgeschriebener Reservetreibstoff mitgeführt. Die Ausweichlandung ist nur selten eine Notlandung, welche einen Luftnotfall während des Fluges voraussetzt.


Von einer Außenlandung spricht man, wenn ein Segelflugzeug den geplanten Flugplatz nicht mehr erreichen konnte und im Gelände landen musste. Eine Außenlandung ist keine Notlandung.


Der Pilot entscheidet sich für eine Sicherheitslandung, wenn die äußeren Umstände ihn zum Landen zwingen, aber dennoch keine Notlandung vorliegt.


Hierbei hat der Pilot noch Zeit zu Handeln und kann sich ein geeignetes Landefeld aussuchen.


Beispiele für eine Sicherheitslandung sind:


  • Unerwartete Wettererscheinungen, die ein Weiterfliegen bzw. Umkehren unmöglich machen;
  • Lose Teile wie vergessene Schraubendreher fliegen im Inneren umher;
  • Hilfeleistung im Krankheitsfall


Eine Sicherheitslandung darf nicht behindert werden, für den Wiederstart ist jedoch eine Erlaubnis des Grundstückeigentümers nötig, falls dieser nicht anwesend ist, wird dies als stillschweigende Zustimmung gewertet. Gibt der Grundstückeigentümer die Zustimmung nicht, darf er den Wiederstart zwar nicht verhindern, es sollte jedoch die Polizei gerufen werden, damit die Sache offiziell ist.


Für eventuelle Schäden kommt die Versicherung auf.


Eine Notlandung eines Flugzeuges kann durchgeführt werden, wenn während eines Fluges ein Luftnotfall auftritt. Gründe dafür können sein:




Die Notlandung erfolgt auf einem Flugplatz, oder im ungünstigsten Fall auf freiem Gelände oder als Notwasserung. Sie wird durch umfangreiche Maßnahmen des Rettungsdienstes am Boden begleitet.


Eine Bauchlandung ist eine Landung mit eingefahrenem Fahrwerk, welche zur erheblichen Beschädigung der Flugzeugunterseite führt. Sie kann bei beschädigtem Fahrwerk oder defekter Fahrwerksbetätigung durchgeführt werden.


Siehe auch: Start- und Landebetrieb auf einem Flugzeugträger


Landung eines Wasserfahrzeugs

Als Landung eines Wasserfahrzeugs bezeichnet man das Anlegen eines Wasserfahrzeuges am Ufer, Hafen oder einer sonstigen für die Landung vorgesehen Stelle (Landungsbrücke, Landungssteg), sowie das dort stattfindende Abladen von Passagieren und Ladung.


Siehe auch: Wasserung, Landungsfahrzeug, Zweiter_Weltkrieg: Landung in der Normandie


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