Welche Flächen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden können, bestimmen die Bundesländer, sie legen auch fest, in welcher Form die Landschaftsschutzgebiete gekennzeichnet werden. In vielen Bundesländern geschieht das durch das abgebildete grüne Schild.
In §26 des BNatSchG wird festgelegt, dass Landschaftsschutzgebiete der Erhaltung und Entwicklung der Natur dienen sollen, Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes sollen beseitigt werden und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit wieder hergestellt werden.
Landschaftsschutzgebiete werden nicht ausgewiesen bei vollkommen unberührter oder intakter Natur, sondern insbesondere wenn Landschaften eine besondere kulturhistorische Bedeutung oder eine Bedeutung für die Erholung haben. Das kann eine Heidelandschaft sein, die erst durch die Beweidung entstanden ist, oder Flussauen, die oft und gerne zur Erholung genutzt werden.
Grundsätzlich sind hier alle Handlungen, Eingriffe und Vorhaben verboten, die dem Schutzzweck zuwiderlaufen (etwa dem Erhalt der Heidelandschaft), es gilt aber kein absolutes, sondern ein relatives Veränderungsverbot. Im übrigen gilt für jedes bauliche oder sonstige Vorhaben die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung des Bundesnaturschutzgesetzbuches.
Landschaftsschutzgebiete sind bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und müssen in Bebauungsplänen dargestellt und beachtet werden. Man spricht hier von einer nachrichtlichen Übernahme. Sie sind verbindlich und können nicht etwa aufgrund eines übergeordneten Allgemeinwohls in der Abwägung überwunden werden.
Neben dem Landschaftsschutzgebiet kennt das Bundesnaturschutzgesetz weitere Schutzmöglichkeiten, die mehr oder weniger rigide sind und unterschiedliche Zweckbestimmungen haben:
Dieser Beitrag ist aus der XML-Version der deutschen WikiPedia® entwickelt worden und unterliegt inhaltlich den GNU FDL-Lizenzbestimmungen. Linkziele außerhalb der wikipedia-Inhalte unterliegen den Urheberrechten der jeweiligen Anbieter
( DirectDownloads ) Kalenderblätter druckfertig aufbereitet für Schmuckblätter zum Selbstdrucken im Word DOC6/RTF Format, je Euro 5 über Click&BuyJAN | FEB | MÄRZ APRIL | MAI | JUNI JULI | AUG | SEPT OKT | NOV | DEZ
Das Geschenk für jeden Anlass, nicht nur bei 'runden' Jubiläen Andere Einzeltage oder Zahlungsarten bitte HIER bestellen
Diese Web Site verdient ihr Geld durch Produktverkäufe (CD-ROM, downloads) und in erster Linie durch Anzeigen. Wenn Sie als Webmaster zuverlässige Partner suchen für Ihr eigenes Anzeigenschäft, dürfen Sie sich gerne auf unsere Empfehlungen stützen:
z.B.: GigaCash & ProfiWin