Der Landkreis Tübingen hat Anteil am "Oberen Gäu" und am Schönbuch. Der Neckar durchfließt das Kreisgebiet von Südwesten nach Nordosten.
Verkehr
Das Kreisgebiet wird im äußersten Westen von der Bundesautobahn A 81Stuttgart - Singen berührt. Ferner wird er durch Bundes-, Landes- und Kreisstraßen erschlossen. Die wichtigsten sind die B 27 Stuttgart - Rottweil und die B 28Freudenstadt - Reutlingen.
Geschichte
Der Landkreis Tübingen geht zurück auf das alte gleichnamige württembergische Oberamt, das schon zu Zeiten des Herzogtums Württemberg errichtet wurde. 1811 wurde das Oberamt Rottenburg am Neckar errichtet und 1934 wurden beide Oberämter in Landkreise überführt. 1938 wurde der Landkreis Tübingen erheblich vergrößert. Zum Kreisgebiet kamen nahezu alle Gemeinden des Landkreises Rottenburg sowie einige Gemeinden des Kreises Herrenberg und die Gemeinde Stockach vom Kreis Reutlingen. Bei der Kreisreform zum 1. Januar1973 wurde der Landkreis Tübingen auf seinen heutigen Umfang vergrößert, indem er einige Gemeinden vom aufgelösten Landkreis Horb hinzugewann. Im Gegenzug musste er einige Gemeinden an den Landkreis Reutlingen abgeben. Nach Abschluss der Gemeindereform umfasst der Landkreis Tübingen noch 15 Gemeinden, darunter 3 Städte und hiervon wiederum 2 "Große Kreisstädte" (Rottenburg am Neckar und Tübingen). Der Landkreis Tübingen ist damit der Landkreis mit den wenigsten Gemeinden mit Stadtrecht in Baden-Württemberg. Größte Stadt des Kreises ist Tübingen, kleinste Gemeinde ist Hirrlingen.
Politik
Der Landkreis wird vom Kreistag und vom Landrat verwaltet. Der Kreistag wird von den Wahlberechtigten im Landkreis auf 5 Jahre gewählt. Dieses Gremium wählt den Landrat für eine Amtszeit von 8 Jahren. Dieser ist gesetzlicher Vertreter und Repräsentant des Landkreises sowie Vorsitzender des Kreistags und seiner Ausschüsse. Er leitet das Landratsamt und ist Beamter des Kreises.
Zu seinem Aufgabengebiet zählen die Vorbereitung der Kreistagssitzungen sowie seiner Ausschüsse. Er beruft Sitzungen ein, leitet diese und vollzieht die dort gefassten Beschlüsse. In den Gremien hat er kein Stimmrecht. Sein Stellvertreter ist der Erste Landesbeamte.
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