Der Landkreis Ravensburg geht zurück auf das württembergische gleichnamige Oberamt, das nach dem Übergang der ehemals freien Reichsstadt Ravensburg und deren Umland an Württemberg1810 errichet wurde. Schon 1806 waren die Oberämter Altdorf, Isny und Waldsee errichtet worden. Ab 1810 hatten auf dem heutigen Kreisgebiet neben Ravensburg noch die Oberämter Leutkirch Saulgau, Tettnang, Waldsee und Wangen Anteil. Die Grenzen der Oberämter wurden 1842 geringfügig verändert. 1938 wurden die Oberämter Leutkirch und Waldsee aufgelöst, wobei der Großteil des Oberamtes Waldsee zum Kreis Ravensburg (der Rest zum Kreis Biberach) und der Großteil des Oberamtes Leutkirch zum Landkreis Wangen kam. Bei der Kreisreform zum 1. Januar1973 wurde der Landkreis Wangen mit dem Landkreis Ravensburg vereinigt. Ferner wurden einige Orte der Landkreise Saulgau und Überlingen sowie 2 Orte des Landkreises Biberach dem neuen Landkreis Ravensburg angeschlossen. 1976 gab es nochmals eine kleine Grenzbereinigung mit dem Landkreis Biberach. Nach Abschluss der Gemeindereform umfasst der Landkreis Ravensburg noch 39 Gemeinden, darunter 8 Städte und hiervon wiederum 4 "Große Kreisstädte" (Leutkirch im Allgäu, Ravensburg, Wangen im Allgäu und Weingarten). Größte Stadt des Kreises ist Ravensburg, kleinste Gemeinde ist Guggenhausen.
Politik
Der Landkreis wird vom Kreistag und vom Landrat verwaltet. Der Kreistag wird von den Wahlberechtigten im Landkreis auf 5 Jahre gewählt. Dieses Gremium wählt den Landrat für eine Amtszeit von 8 Jahren. Dieser ist gesetzlicher Vertreter und Repräsentant des Landkreises sowie Vorsitzender des Kreistags und seiner Ausschüsse. Er leitet das Landratsamt und ist Beamter des Kreises.
Zu seinem Aufgabengebiet zählen die Vorbereitung der Kreistagssitzungen sowie seiner Ausschüsse. Er beruft Sitzungen ein, leitet diese und vollzieht die dort gefassten Beschlüsse. In den Gremien hat er kein Stimmrecht. Sein Stellvertreter ist der Erste Landesbeamte.
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