Der Landkreis Heilbronn wird von Süden nach Norden vom Neckar durchflossen, der das Kreisgebiet in etwa 2 gleichgroße Teile teilt. Der westliche Teil gehört überwiegend zum Kraichgau, der östliche Teil hat Anteil an der Hohenloher Ebene bzw. Kocher-Jagst-Ebene und an den "Löwensteiner Bergen".
Der Landkreis Heilbronn geht zurück auf das alte Oberamt Heilbronn, das nach Übergang der ehemals freien Reichsstadt an Württemberg nach 1803 errichtet wurde und dem 1926 mehr als die Hälfte der Gemeinden des aufgelösten Oberamts Weinsberg angeschlossen wurden. 1938 wurde das Oberamt Heilbronn in den Landkreis Heilbronn überführt, um Gemeinden der aufgelösten Oberämter Neckarsulm, Brackenheim, Marbach und Besigheim vergrößert und gleichzeitig der Stadtkreis Heilbronn geschaffen. Seither gehört Heilbronn nicht mehr zum Kreisgebiet, blieb jedoch Sitz der Kreisverwaltung. Bei der Kreisreform zum 1. Januar1973 wurde der Landkreis Heilbronn um 19 Orte des Landkreises Sinsheim, 4 Orte des Landkreises Mosbach, 3 Orte des Landkreises Buchen und ein Ort des Landkreises Schwäbisch Hall erweitert, gab jedoch bis 1975 5 Orte an den Stadtkreis Heilbronn ab. Er umfasst nach Abschluss der Gemeindereform noch 46 Gemeinden, darunter 17 Städte und hiervon wiederum 3 "Große Kreisstädte" (Bad Rappenau, Eppingen und Neckarsulm). Der Landkreis Heilbronn hat damit die meisten Gemeinden mit Stadtrecht in Baden-Württemberg. Größte Stadt ist Neckarsulm, kleinste Gemeinde ist Roigheim.
Politik
Der Landkreis wird vom Kreistag und vom Landrat verwaltet. Der Kreistag wird von den Wahlberechtigten im Landkreis auf 5 Jahre gewählt. Dieses Gremium wählt den Landrat für eine Amtszeit von 8 Jahren. Dieser ist gesetzlicher Vertreter und Repräsentant des Landkreises sowie Vorsitzender des Kreistags und seiner Ausschüsse. Er leitet das Landratsamt und ist Beamter des Kreises.
Zu seinem Aufgabengebiet zählen die Vorbereitung der Kreistagssitzungen sowie seiner Ausschüsse. Er beruft Sitzungen ein, leitet diese und vollzieht die dort gefassten Beschlüsse. In den Gremien hat er kein Stimmrecht. Sein Stellvertreter ist der Erste Landesbeamte.
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