Der Landkreis Göppingen wird auch als Stauferkreis bezeichnet. Von der Burg Hohenstaufen nahm das Fürstengeschlecht um 1070 seinen Anfang und stieg bis zum Kaiserthron auf. Nach dem Aussterben der Staufer fiel der Göppinger Raum weitgehend an die Grafen von Württemberg. Hier wurde Göppingen bald Sitz eines Oberamtes. Nach 1810 wurde auch das ehemals zur freien Reichsstadt Ulm gehörige Gebiet um Geislingen württembergisch und es entstand das Oberamt Geislingen. Beide Oberämter wurden 1938 zum Landkreis Göppingen vereinigt. Einige Orte des Oberamts Geislingen kamen jedoch auch zum Landkreis Ulm. Der Landkreis Göppingen erhielt ferner einige Orte der aufgelösten Oberämter Kirchheim, Schorndorf, Schwäbisch Gmünd und Welzheim. Bei der Kreisreform zum 1. Januar1973 wurde der Landkreis Göppingen nur unwesentlich verändert. Lediglich einige Orte des Landkreises Ulm und einige Orte des Landkreises Schwäbisch Gmünd kamen zum Kreisgebiet. Nach Abschluss der Gemeindereform umfasst der Landkreis Göppingen noch 38 Gemeinden, darunter neun Städte und hiervon wiederum zwei "Große Kreisstädte" (Geislingen an der Steige und Göppingen). Größte Stadt des Kreises ist Göppingen, kleinste Gemeinde ist Drackenstein.
Der Landkreis wird vom Kreistag und vom Landrat verwaltet. Der Kreistag wird von den Wahlberechtigten im Landkreis auf fünf Jahre gewählt. Dieses Gremium wählt den Landrat für eine Amtszeit von acht Jahren. Dieser ist gesetzlicher Vertreter und Repräsentant des Landkreises sowie Vorsitzender des Kreistags und seiner Ausschüsse. Er leitet das Landratsamt und ist Beamter des Kreises.
Zu seinem Aufgabengebiet zählen die Vorbereitung der Kreistagssitzungen sowie seiner Ausschüsse. Er beruft Sitzungen ein, leitet diese und vollzieht die dort gefassten Beschlüsse. In den Gremien hat er kein Stimmrecht. Sein Stellvertreter ist der Erste Landesbeamte.
Der Kreistag wurde zuletzt am 24. Oktober1999 mit folgender Sitzverteilung gewählt: CDU 28, SPD 17, FW 12 FDP/DVP 6, Grüne 4, REP 1, Parteilos 1
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