Der Landkreis Calw hat fast ausschließlich Anteil am Nordschwarzwald. Lediglich im Osten gehören einige Orte zum Oberen Gäu bzw. Schwarzwaldvorland. Durch das Kreisgebiet fließen hauptsächlich die Enz sowie die Nagold, die von Süden kommend das Kreisgebiet in nördlicher Richtung durchfließt, um bei Pforzheim in die Enz zu münden.
Wirtschaft
Verkehr
Das Kreisgebiet wird von keiner Bundesautobahn berührt. Die A 8Stuttgart - Karlsruhe und die A 81 Stuttgart - Singen führen aber nur wenige Kilometer nördlich bzw. östlich am Kreis vorbei. Der Landkreis wird daher nur durch Bundes-, Landes- und Kreisstraßen erschlossen. Eine wichtige Bundesstraße ist die B 463, die von Pforzheim kommend das ganze Kreisgebiet entlang des Flusses Nagold in Richtung Süden erschließt.
Geschichte
Der Landkreis Calw geht zurück auf das ehemals württembergische Oberamt Calw, welches im Laufe seiner Geschichte mehrmals verändert und 1938 in den Landkreis Calw überführt wurde. Seinerzeit nahm dieser die aufgelösten Oberämter Neuenbürg und Nagold auf. Bei der Kreisreform zum 1. Januar1973 wurde das Gebiet des Landkreises Calw verändert: 13 Orte gingen an den Enzkreis über, 2 Orte kamen zum Landkreis Böblingen und 1 Ort zum Landkreis Rastatt, hingegen konnte er 2 Orte des Kreises Freudenstadt und 4 Orte des Kreises Horb hinzugewinnen. Nach Abschluss der Gemeindereform umfasst der Landkreis Calw noch 25 Gemeinden, darunter 10 Städte und hiervon wiederum 2 "Große Kreisstädte" (Calw und Nagold). Größte Stadt ist Calw, kleinste Gemeinde ist Enzklösterle.
Politik
Der Landkreis wird vom Kreistag und vom Landrat verwaltet. Der Kreistag wird von den Wahlberechtigten im Landkreis auf 5 Jahre gewählt. Dieses Gremium wählt den Landrat für eine Amtszeit von 8 Jahren. Dieser ist gesetzlicher Vertreter und Repräsentant des Landkreises sowie Vorsitzender des Kreistags und seiner Ausschüsse. Er leitet das Landratsamt und ist Beamter des Kreises.
Zu seinem Aufgabengebiet zählen die Vorbereitung der Kreistagssitzungen sowie seiner Ausschüsse. Er beruft Sitzungen ein, leitet diese und vollzieht die dort gefassten Beschlüsse. In den Gremien hat er kein Stimmrecht. Sein Stellvertreter ist der Erste Landesbeamte.
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