Der Landkreis Böblingen hat Anteil am "Oberen Gäu" und an den Ausläufern des Schwarzwalds. Im Osten gehören Teile des Schönbuchs zum Kreisgebiet. Größere Flüsse sind im Kreisgebiet nicht vorhanden. Die vorhandenen kleineren Flussläufe münden alle in den Neckar bzw. in die Enz.
Wirtschaft
Verkehr
Durch das Kreisgebiet führt die Bundesautobahn A8Stuttgart-Karlsruhe sowie die A 81 Stuttgart-Singen. Ferner wird er durch Bundes-, Landes- und Kreisstraßen erschlossen. Die wichtigsten sind die B 14Rottweil-Stuttgart und die B 295Calw-Stuttgart. Der Landkreis ist an das S-Bahn-Linien-Netz Stuttgart angeschlossen. Die Linie S 1 führt von Stuttgart über Böblingen nach Herrenberg. Eine weitere Linie (S 6) führt von Stuttgart über Leonberg nach Weil der Stadt und erschließt damit das nördliche Kreisgebiet. Eine Verbindung (S 60) zwischen Sindelfingen und Renningen ist geplant.
Geschichte
Der Landkreis Böblingen geht auf das alte gleichnamige württembergische Oberamt zurück, das schon zu Zeiten des Herzogtums Württemberg errichtet wurde. Im Laufe der Geschichte wurden es mehrmals verändert und 1938 in den Landkreis Böblingen überführt. Damals wurden nahezu alle Gemeinden des aufgelösten Oberamts Herrenberg sowie einige Gemeinden des Amtsoberamtes Stuttgart dem Landkreis Böblingen angegliedert. Bei der Kreisreform zum 1. Januar1973 wurde der Landkreis Böblingen um die meisten Gemeinden des Landkreises Leonberg (die anderen kamen zum Landkreis Ludwigsburg) sowie um einige Gemeinden des Kreises Calw bei gleichzeitiger Abgabe einiger Orte an den Landkreis Esslingen auf seinen heutigen Umfang vergrößert. Nach Abschluss der Gemeindereform umfasst der Landkreis Böblingen noch 26 Gemeinden, darunter 8 Städte und hiervon wiederum 4 "Große Kreisstädte" (Böblingen, Herrenberg, Leonberg und Sindelfingen). Größte Stadt des Kreises ist Sindelfingen, kleinste Gemeinde ist Deckenpfronn.
Politik
Der Landkreis wird vom Kreistag und vom Landrat verwaltet. Der Kreistag wird von den Wahlberechtigten im Landkreis auf 5 Jahre gewählt. Dieses Gremium wählt den Landrat für eine Amtszeit von 8 Jahren. Dieser ist gesetzlicher Vertreter und Repräsentant des Landkreises sowie Vorsitzender des Kreistags und seiner Ausschüsse. Er leitet das Landratsamt und ist Beamter des Kreises.
Zu seinem Aufgabengebiet zählen die Vorbereitung der Kreistagssitzungen sowie seiner Ausschüsse. Er beruft Sitzungen ein, leitet diese und vollzieht die dort gefassten Beschlüsse. In den Gremien hat er kein Stimmrecht. Sein Stellvertreter ist der Erste Landesbeamte.
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