Der Landkreis Biberach hat Anteil am Alpenvorland, die Westspitze reicht noch bis zur Schwäbischen Alb. Die Iller bildet die natürliche Grenze zu Bayern.
Der Landkreis Biberach geht zurück auf das gleichnamige württembergische Oberamt, das nach dem Übergang der ehemals freien Reichsstadt Biberach und deren Umland an Württemberg1806 errichet wurde. Ferner hatten die Oberämer Ehingen, Riedlingen, Saulgau, Waldsee und Zwiefalten Anteil am heutigen Kreisgebiet. Die meisten Oberämter wurden Laufe der Geschichte aufgelöst und mit benachbarten zusammen gelegt. Übrig blieben im 20. Jahrhundert lediglich die Oberämter Biberach und Laupheim (bis 1845 war dessen Sitz in Wiblingen). Letzteres wurde 1938 ebenfalls aufgelöst und zum Großteil dem nunmehr als Landkreis Biberach bezeichneten Gemeindeverbund angeschlossen. Bei der Kreisreform zum 1. Januar1973 erhielt der Landkreis Biberach einige Orte der Landkreise Saulgau, Ehingen und Sigmaringen, musste im Gegenzug jedoch einige Orte an den Alb-Donau-Kreis und an den Landkreis Ravensburg abgeben. Nach Abschluss der Gemeindereform umfasst der Landkreis Biberach noch 45 Gemeinden, darunter 6 Städte und hiervon wiederum 1 "Große Kreisstadt" (Biberach an der Riß). Größte Stadt des Kreises ist Biberach an der Riß, kleinste Gemeinde ist Moosburg.
Politik
Der Landkreis wird vom Kreistag und vom Landrat verwaltet. Der Kreistag wird von den Wahlberechtigten im Landkreis auf 5 Jahre gewählt. Dieses Gremium wählt den Landrat für eine Amtszeit von 8 Jahren. Dieser ist gesetzlicher Vertreter und Repräsentant des Landkreises sowie Vorsitzender des Kreistags und seiner Ausschüsse. Er leitet das Landratsamt und ist Beamter des Kreises.
Zu seinem Aufgabengebiet zählen die Vorbereitung der Kreistagssitzungen sowie seiner Ausschüsse. Er beruft Sitzungen ein, leitet diese und vollzieht die dort gefassten Beschlüsse. In den Gremien hat er kein Stimmrecht. Sein Stellvertreter ist der Erste Landesbeamte.
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