Bei einer Landesstraße, in Bayern und Sachsen Staatsstraße, handelt es sich - im Unterschied zu einer Bundesstraße, einer Kreisstraße oder einer Gemeindestraße - um eine Straße, für die das jeweilige Bundesland die Straßenbaulast trägt und die durch die Straßenbaubehörden des Landes verwaltet wird. Definiert wird eine Straße als Landesstraße durch die Widmung. In der Regel handelt es sich bei Landesstraßen um Straßen, deren Einzugsbereich über das Gebiet eines Landkreises hinausgeht.
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