Als Kulturgut werden materielle und immaterielle Erscheinungs- und Ausdrucksformen von Kultur bezeichnet.
Der Begriff ist ebenso wie der Kulturbegriff selbst unscharf und dient sowohl zur Bezeichnung einzelner Objekte oder Inhalte ("Kulturgüter"), als auch zur Bezeichnung einer Gesamtheit kulturell relevanter Gegenstände, das "Kulturgut" schlechthin.
"Kulturgüter" oder "Kulturgut" können sowohl Gebäude und Gegenstände von kultureller Bedeutung sein (zum Beispiel Baudenkmäler wie Kirchen, Klöster, Schlösser), als auch die Bestände von Bibliotheken, Archiven und Museen. Meist wird der Begriff verwendet, wenn es um den erfolgten oder drohenden "Verlust" oder umgekehrt um den "Erhalt" von bewahrens- oder schützenswerten Kulturgütern geht.
In der Rechtssprache erscheint "Kulturgut" in verschiedenen Kontexten, etwa im "Kulturgutschutzgesetz" (Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung), das nur bewegliches Kulturgut überwiegend in privater Hand betrifft. Kulturgutschutz und Denkmalschutz hängen eng zusammen.
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