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Kündigungsschutz

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Kündigungsschutz sind gesetzlich festgelegte Regelungen, durch welche die Kündigung eines Vertrags verhindert oder erschwert wird.


Kündigungsschutz findet vor allem im Miet- und Arbeitsrecht Anwendung.


Inhaltsverzeichnis


1 Argumentation

  1.1 Pro Kündigungsschutz

  1.2 Contra Kündigungsschutz

2 Kündigungsschutz im deutschen Arbeitsrecht

3 Siehe auch


Argumentation

Pro Kündigungsschutz

  • Soziale Stellung: Geschützt werden soll die durch eine Kündigung stärker betroffene Vertragspartei. Damit ist eine soziale Sicherheit für eine geregelte Arbeitsstelle garantiert.
  • Es entsteht für beide Seiten (Unternehmer wie Arbeitnehmer) eine langfristigere Planbarkeit und grössere soziale Stabilität


Contra Kündigungsschutz

  • Wettbewerbsnachteil: Unternehmen werden eher in Staaten mit geringem Kündigungsschutz Stellen schaffen als in Staaten mit hohem Kündigungsschutz. Dies kann zu erhöhter Arbeitslosigkeit in den zuletzt genannten Staaten führen.


Kündigungsschutz im deutschen Arbeitsrecht

Kündigungsschutzrechtliche Regelungen sind in zahlreichen Gesetzen verstreut und vor allem durch die umfangreiche Rechtsprechung weiter entwickelt worden. Die gesetzlichen Kündigungsschutzbestimmungen werden durch zahlreiche tarifvertragliche Regelungen und ggfls. auch einzelvertragliche Bestimmungen ergänzt. Der Kündigungsschutz umfasst Regelungen, die


  • für den Ausspruch einer Kündigungen bestimmte Formen (Schriftform gem. § 623 BGB) oder Fristen (zwei Wochen nach Kenntnis des Vertragsverstoßes für die fristlose Kündigung gem. § 626 Abs. 2 BGB) verlangen;
  • vom Ausspruch der Kündigung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Einhaltung von Mindestfristen vorsehen (vgl. Kündigungsfristen im Arbeitsrecht);
  • die grundsätzlich freie Kündigungsmöglichkeit für den Arbeitgeber dadurch einschränken, dass nur bestimmte Gründe eine Kündigung rechtfertigen können (hier vor allem durch die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes [1]);
  • in Betrieben mit Betriebsrat (im öffentlichen Dienst: Personalrat, im kirchlichen Bereich: Mitarbeitervertretung) die Kündigung von einer ordnungsgemäßen Beteiligung des Betriebsrats vor Ausspruch einer Kündigung abhängig machen (v.a. § 102 BetrVG [2]);
  • eine Kündigung bestimmter Personen oder Arbeitnehmer mit bestimmten Funktionen generell verbieten oder von der Genehmigung einer staatlichen Behörde oder der Zustimmung des Betriebsrats abhängig machen (so genannter "Sonderkündigungsschutz");
  • eine Kündigung aus bestimmtem Anlass verbieten (z.B. Kündigung wegen Betriebsübergang, vgl. § 613a BGB) oder wegen eines bestimmten Motivs (z.B. Maßregelungsverbot gemäß § 612a BGB).


Gesetzestexte für Deutschland nachzulesen unter:




Siehe auch

  • Liste politischer Konzepte


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