Eine Kronkolonie ist im britischen Staatsrecht die von der Krone durch einen Gouverneur verwaltete Besitzung. Heute verfügen die meisten Kronkolonien - in verschiedener Abstufung - über Selbstverwaltung (innere Autonomie); nur die Außenpolitik und Verteidigung obliegt weiterhin Großbritannien. Ziel ist letztlich die vollkommene Unabhängigkeit vom Vereinigten Königreich. Lediglich sehr kleine Territorien mit geringer Bevölkerung (wie z.B. Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln) unterstehen der direkten Verwaltung eines von der britischen Regierung eingesetzten Beamten.
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