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Kriminalität

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Der Begriff der Kriminalität orientiert sich im wesentlichen an der juristischen Definition der Straftat. Während sich die "Straftat" oder der materielle Verbrechensbegriff jedoch eher an dem individuellen Verhalten misst, werden mit "Kriminalität" die Straftaten als Gesamtphänomen ("Makrophänomen") bezeichnet.


Inhaltsverzeichnis


1 Definition und Abgrenzung

2 Phänomenologie

3 Praxis

4 Statistik

5 Weblinks

6 Literatur


Definition und Abgrenzung

Gemeint ist mit Kriminalität nicht nur das von der Polizei als Straftat bewertete Verhalten, sondern sämtliche Rechtsverletzungen von strafrechtlichen Tatbeständen.


Im Kern zwar bestimmt, bietet die Definition diffuse Konturen; häufig werden Fahrlässigkeitsdelikte nicht als Kriminalität bezeichnet, da der Täter hier ohne Vorsatz und damit nicht a priori kriminell handelt.


Problematisch sind auch die Abgrenzungen zu den Begriffen "Delikt", "Devianz" oder "Delinquenz", die teilweise synonym gebraucht werden, jedoch tatsächlich nicht kongruent sind.


Der Begriff des Delikt orientiert sich in der Regel an der Begrifflichkeit der Straftat und taucht insbesondere im Kontext des Jugendstrafrechts häufiger auf. Er ist von der zivilrechtlichen Auffassung des Deliktsrechts scharf zu unterscheiden. Zudem wird er nicht als wertfreier, sondern als Begriff mit "negativer Konnotation" verstanden. Die "Delinquenz" ist aus der amerikanischen Kriminologie in den deutschen Sprachraum eingedrungen. Entweder wird er als Gegenstück zum "Delikt" (bei Jugendlichen) gebraucht oder als Gegenstück zur Hellfeldkriminalität, dann ist mit Delinquenz die Kriminalität im Dunkelfeld gemeint.


"Devianz" schließlich ist nicht nur Kriminalität, sondern jedes normabweichende Verhalten. Sie schließt sowohl Ordnungswidrigkeiten als auch einfach unangepasstes soziales Verhalten ein.


Phänomenologie

Als gesellschaftliches Problem sucht die Kriminalität noch immer nach einer gemeinhin akzeptierten Erklärung. Die Suche nach dieser Erklärung widmet sich die Kriminologie. Tatsächlich herrscht Konsens darüber, dass Kriminalität in allen Altersgruppen, allen Sozialsystemen und an allen Orten zu finden ist ("Ubiquitätsthese"). Kriminalität ist auch unabhängig vom politischen System zu finden. Auch wenn in der Frühzeit der DDR die Kriminalität als bürgerliches Überbleibsel des vorsozialistischen Systems angesehen wurde, war auch in den späten 1980er Jahren Kriminalität in jedem sozialistischem Staat zu finden.


Sowohl individuelle als auch Faktoren der Umgebung (z.B. die Anlage-Umwelt-Auffassung) werden herangezogen. Wirklich durchsetzen konnte sich bisher keine der vielen Theorien; sämtliche Theorien sind inadäquat.


Praxis

Während die Kriminologie nach Erklärungsansätzen sucht, bedient sich die Kriminalistik als Hilfswissenschaft technischer ("forensischer") Methoden zur Kriminalitätsbekämpfung (nicht Verhütung!), d.i. Aufklärung von Straftaten. Mit den Aufgaben der Aufklärung sind in Deutschland die Staatsanwaltschaften und deren Hilfsbeamte (also die Polizisten) aufgerufen. Neben den üblichen Methoden wird das Feld der Aufklärung immer stärker durch die Sachverständigen, nämlich Chemiker, Biologen, Physiker, Ingenieure, Psychologen und Mediziner überlassen, da nicht mehr nur allein durch die Auswertung von Zeugenaussagen die Aufklärung bewältigt werden kann, sondern umfangreiche Spurensicherungen Experten zur Auswertung benötigen.


Insofern zeigt sich, dass der technische Fortschritt zunächst Kennzeichen der Kriminalität sind, später die Strafverfolgungsbehörden sich dem anpassen.


Mit den revolutionären Entdeckungen der Daktyloskopie und der PCR für die DNA-Analyse brach jeweils eine Euphorie aus, dass in Zukunft Kriminalität ausgelöscht werden würde, weil die Aufklärungsquoten auf 100% steigen würden. Diese Euphorien wurden stets getäuscht.


Statistik

Kriminalität zu messen oder zu bewerten, erscheint schon deshalb schwierig, weil Vergleiche bei sozialen Massephänomenen kaum möglich sind. Da eine Gesellschaft stets im Fluss ist, sind Schwankungen interpretativ kaum einzuordnen. Als gravierendstes Problem ist die Messung von Hellfeld und Dunkelfeld. Die Auswertung des Hellfeldes, das nur einen kleinen Ausschnitt der Kriminalität (die polizeilich registrierte Kriminalität) ausmacht, ist unproblematisch und erfolgt in der Regel durch die Analyse der Polizeilichen Kriminalstatistik. Im Vergleich zum Dunkelfeld müsste aber die Bereitschaft ermittelt werden, Anzeige zu erstatten. Ferner sind es stets Befragungen, Experimente oder Beobachtungen, die Auskunft über die mögliche Kriminalität im Bezugsgebiet machen. Diese werden dann, wenn die Erhebungen statistisch valide, repräsentativ und reliabel sind, hochgerechnet.


Wegen dieser Unwägbarkeiten wird nicht selten bestritten, dass überhaupt vernünftige Aussagen zur Kriminalität getätigt werden können.


Weblinks



Literatur



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