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Kriegsgefangener

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[Bild extern:] Zug deutscher Kriegsgefangener durch die Ruinen der Stadt Aachen - Oktober 1944


Ein Kriegsgefangener ist ein Soldat oder Kombattant, der von einer gegnerischen Streitmacht während eines bewaffneten Konfliktes gefangengenommen wird. Für die Behandlung von Kriegsgefangenen gelten die Völkerrechtlichen Regelungen der Haager Landkriegsordnung von 1907 Artikel (4 bis 20) und das III. Genfer Abkommen (ein Teil der Genfer Konvention) von 1949.


Als Kriegsgefangene gelten die vom Gegner gefangen genommenen Personen folgender Kategorien:


  • Mitglieder der regulären Streitkräfte einschließlich der eingegliederten Milizen sowie der organisierten Widerstandbewegung
  • Personen, die keine Militärpersonen sind, aber für die Streitkräfte tätig sind und einen entsprechenden Ausweis besitzen
  • Die Bevölkerung eines besetzten Gebietes, die beim Herannahen des Feindes zu den Waffen gegriffen hat.


Auch alle übrigen Personen, die kriegerische Handlungen begangen haben, werden so lange als Kriegsgefangene behandelt bis durch zuständige Gerichte entschieden ist. Die Kriegsgefangenen unterstehen der Gewalt des Gewahrsamsstaates, nicht den Personen und Truppenteilen die sie gefangengenommen haben.


Einzelpersonen dürfen nicht über Kriegsgefangene entscheiden, auch dann nicht, wenn diese offensichtlich gegen die Regeln der Kriegsführung verstoßen haben. Kriegsgefangene sind Sicherheitsgefangene und keine Strafgefangenen.


Sanitätspersonal und religiöses Personal zahlt nicht zu den Kriegsgefangenen. Verwundete erlangen bei ihrer Auffindung den Status der Kriegsgefangenen. Söldner, die speziell für den bewaffneten Konflikt angeworben wurden, haben kein Recht auf den Kriegsgefangenenstatus.


Rechtmäßigkeit

In der Neuzeit kam es durch die Festnahme der Taliban durch die USA und deren Deportation und Inhaftierung auf Guantanamo zur öffentlichen Diskussion über die Rechtmäßigkeit der Maßnahme. Amnesty International und andere unabhängige Beobachter werfen den USA vor, dass sie gegen geltendes Völkerrecht verstoßen, da die im Völkerrecht verankerten Rechte der Gefangenen mißachtet werden. Des weiteren steht zur Diskussion, ob die Taliban-Kämpfer vor dem Gesetz rechtmäßig als Kriegsgefangene eingestuft werden können. Die USA vertreten die Meinung, dass es sich bei den Taliban- und Al-Kaida-Kämpfern um illegale Kombattanten handelt, da sie keiner regulären Armee angehören, sondern Mitglieder einer terroristischen Vereinigung seien.


Die gleiche Problematik zeigt sich im von der UN nicht legitimierten Angriffskrieg gegen den Irak und der Festnahme des Ex-Diktators Saddam Hussein.


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